Niederländisches Recht und vorläufige Anhörungen erklärt

Die vorläufige Zeugenanhörung: Beweisfischerei

Zusammenfassung des niederländischen Rechts und Erläuterungen zu vorläufigen Anhörungen

Vorläufige Zeugenvernehmung

Nach niederländischem Recht kann ein Gericht auf Antrag einer (interessierten) Partei eine vorläufige Zeugenvernehmung anordnen. Während einer solchen Anhörung ist man verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Nicht umsonst beträgt die Strafe für Meineid sechs Jahre. Es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmen von der Verpflichtung zur Aussage. So ist beispielsweise die Rechtswesen kennt ein Berufs- und Familiengeheimnis. Ein Antrag auf vorläufige Zeugenvernehmung kann auch dann abgelehnt werden, wenn diesem Antrag mangelndes Interesse beiliegt, Rechtsmissbrauch vorliegt, ein Verstoß gegen die Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens vorliegt oder wenn sonstige schwerwiegende Interessen eine Ablehnung rechtfertigen.

So kann beispielsweise ein Antrag auf eine vorläufige Zeugenvernehmung abgelehnt werden, wenn versucht wird, Geschäftsgeheimnisse des Wettbewerbers zu ermitteln oder wenn versucht wird, ein sog. Angelexpedition. Trotz dieser Regeln können beunruhigende Situationen auftreten; zum Beispiel im Treuhandbereich.

Die Vorverhandlung

Treuhandsektor

Im Treuhandbereich ist ein Großteil der im Umlauf befindlichen Informationen in der Regel vertraulich; nicht zuletzt Informationen der Kunden eines Treuhandbüros. Darüber hinaus erhält ein Treuhandbüro häufig Zugriff auf Bankkonten, was offensichtlich ein hohes Maß an Vertraulichkeit erfordert. In einem wichtigen Urteil entschied das Gericht, dass ein Treuhandbüro selbst keinem (abgeleiteten) Rechtsgeheimnis unterliegt. Dies hat zur Folge, dass das „Treuhandgeheimnis“ umgangen werden kann, indem eine vorläufige Zeugenvernehmung beantragt wird.

Der Grund, warum das Gericht dem Treuhandsektor und seinen Mitarbeitern kein abgeleitetes Rechtsprivileg gewähren wollte, liegt offensichtlich darin, dass in einem solchen Fall die Wahrheitsfindung von größter Bedeutung ist, was als problematisch angesehen werden kann. Folglich kann eine Partei wie die Steuerbehörde, obwohl sie nicht über ausreichende Beweise verfügt, um ein Verfahren einzuleiten, durch die Beantragung einer vorläufigen Zeugenvernehmung eine Menge (vertraulicher) Informationen von einer Reihe von Mitarbeitern eines Treuhandbüros sammeln, um ein Verfahren praktikabler zu machen.

Der Steuerpflichtige selbst kann den Zugang zu seinen Informationen im Sinne von Artikel 47 AWR allerdings mit der Begründung verweigern, dass seine Kontakte zu einer von ihm zur Verschwiegenheit verpflichteten Person (Rechtsanwalt, Notar etc.) vertraulich gewesen seien.

Das Treuhandamt kann sich dann auf dieses Auskunftsverweigerungsrecht des Steuerpflichtigen berufen, muss in diesem Fall aber dennoch preisgeben, wer der betreffende Steuerpflichtige ist. Diese Möglichkeit der Umgehung des „Treuhandgeheimnisses“ wird oft als großes Problem angesehen und derzeit gibt es für Mitarbeiter eines Treuhandamtes nur wenige Lösungen und Möglichkeiten, die Preisgabe vertraulicher Informationen im Rahmen einer vorläufigen Zeugenvernehmung zu verweigern.

Solutions

Wie bereits erwähnt, gehört zu diesen Möglichkeiten die Angabe, dass die Gegenpartei Angelexpeditionen, dass die Gegenpartei versucht, Firmengeheimnisse zu erfahren oder dass die Gegenpartei ein zu schwaches Interesse an der Sache hat. Außerdem muss man unter bestimmten Umständen nicht gegen sich selbst aussagen. Oft sind solche Gründe im konkreten Fall jedoch nicht relevant. In einem ihrer Berichte aus dem Jahr 2008 schlägt die Beratende Kommission für Zivilprozessrecht („Adviescommissie van het Burgerlijk Procesrecht“) einen anderen Grund vor: Verhältnismäßigkeit.

Nach Ansicht des Beratenden Ausschusses sollte es möglich sein, einen Antrag auf Zusammenarbeit abzulehnen, wenn das Ergebnis eindeutig unverhältnismäßig wäre. Dies ist ein faires Kriterium, aber es bliebe die Frage, inwieweit dieses Kriterium wirksam wäre. Solange das Gericht diesem Weg jedoch nicht folgt, bleibt das strenge Regime des Gesetzes und der Rechtsprechung bestehen. Streng, aber fair? Das ist die Frage.

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