Scheidung in den Niederlanden: Regeln für Nicht-Niederländer

Scheidung in den Niederlanden für nicht niederländische Staatsangehörige

Scheidung in den Niederlanden: Regeln für Nicht-Niederländer

Wenn zwei niederländische Partner, die in den Niederlanden verheiratet sind und in den Niederlanden leben, sich scheiden lassen wollen, ist selbstverständlich das niederländische Gericht für die Verkündung dieser Scheidung zuständig. Aber was ist, wenn zwei ausländische Partner im Ausland verheiratet sind? In letzter Zeit erreichen uns regelmäßig Anfragen zu ukrainischen Flüchtlingen, die sich in den Niederlanden scheiden lassen wollen. Aber ist das möglich?

Ein Scheidungsantrag kann in keinem Land eingereicht werden. Es muss eine Verbindung zwischen den Partnern und dem Anmeldeland bestehen. Ob das niederländische Gericht für einen Scheidungsantrag zuständig ist, richtet sich nach den Zuständigkeitsregeln des Europäischen Brüssel-II-ter-Übereinkommens. Nach dieser Konvention kann das niederländische Gericht unter anderem eine Scheidung aussprechen, wenn die Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den Niederlanden haben.

Um festzustellen, ob der gewöhnliche Wohnsitz in den Niederlanden liegt, muss geprüft werden, wo die Eheleute den Mittelpunkt ihrer Interessen mit der Absicht festgelegt haben, diesen dauerhaft zu verankern. Um den gewöhnlichen Wohnsitz zu bestimmen, müssen die tatsächlichen Umstände des konkreten Falles berücksichtigt werden. Dazu können die Anmeldung bei der Gemeinde, die Mitgliedschaft im örtlichen Tennisclub, Freunde oder Verwandte sowie eine Arbeit oder ein Studium gehören.

Es müssen persönliche, soziale oder berufliche Umstände vorliegen, die auf dauerhafte Bindungen an ein bestimmtes Land hinweisen. Einfach ausgedrückt ist der gewöhnliche Wohnsitz der Ort, an dem sich derzeit der Mittelpunkt des Lebens befindet. Wenn der gewöhnliche Wohnsitz der Partner in den Niederlanden liegt, kann das niederländische Gericht den ScheidungIn manchen Fällen ist es erforderlich, dass nur einer der Partner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in den Niederlanden hat.

Obwohl der Aufenthalt ukrainischer Flüchtlinge in den Niederlanden in vielen Fällen vorübergehend ist, kann dennoch festgestellt werden, dass der gewöhnliche Aufenthalt in den Niederlanden liegt. Ob dies der Fall ist, bestimmt sich nach den konkreten Tatsachen und Umständen der einzelnen Personen.

Sie und Ihr Partner sind keine Niederländer, möchten sich aber in den Niederlanden scheiden lassen? Dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Unser Anwälte der Familie spezialisiert auf (internationale) Scheidungen und hilft Ihnen gerne weiter!

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