Scheidung und die Situation rund um das Corona-Virus

Scheidung und die Situation rund um das Corona-Virus

Das Coronavirus hat weitreichende Folgen für uns alle. Wir müssen versuchen, so viel wie möglich zu Hause zu bleiben und auch von zu Hause aus zu arbeiten. Dies stellt sicher, dass Sie jeden Tag mehr Zeit mit Ihrem Partner verbringen als zuvor. Die meisten Menschen sind es nicht gewohnt, jeden Tag so viel Zeit miteinander zu verbringen. In manchen Haushalten sorgt diese Situation sogar für die nötige Spannung. Gerade für diejenigen Partner, die bereits vor der Corona-Krise mit Beziehungsproblemen zu kämpfen hatten, können die aktuellen Umstände eine unhaltbare Situation schaffen. Einige Partner können sogar zu dem Schluss kommen, dass es besser ist, sich scheiden zu lassen. Doch wie sieht es in der Corona-Krise damit aus? Können Sie trotz der Maßnahmen zum Coronavirus die Scheidung beantragen, um möglichst zu Hause zu bleiben?

Trotz der strengeren Maßnahmen des RIVM können Sie weiterhin Scheidungsverfahren einleiten. Die Scheidungsanwälte von Law & More kann Sie in diesem Prozess beraten und unterstützen. Für den Ablauf des Scheidungsverfahrens kann zwischen einer Scheidung auf gemeinsamen Antrag und einer einseitigen Scheidung unterschieden werden. Bei einer Scheidung auf gemeinsamen Antrag stellen Sie und Ihr (ehemaliger) Partner einen einzigen Antrag. Darüber hinaus stimmen Sie allen Vereinbarungen zu. Ein einseitiger Scheidungsantrag ist ein Antrag eines der beiden Partner an das Gericht, die Ehe aufzulösen. Bei einer Scheidung auf gemeinsamen Antrag ist eine Gerichtsverhandlung in der Regel nicht erforderlich. Bei einem einseitigen Scheidungsantrag ist es gängige Praxis, nach der schriftlichen Runde eine mündliche Verhandlung beim Gericht anzusetzen. Weitere Informationen zur Scheidung finden Sie auf unserer Scheidungsseite.

Infolge des Coronavirus-Ausbruchs arbeiten Gerichte, Tribunale und Fachhochschulen so weit wie möglich auf Distanz und digital. Für Familiensachen im Zusammenhang mit dem Coronavirus gibt es eine Übergangsregelung, nach der die Amtsgerichte grundsätzlich nur mündlich über eine Telefon-(Video-)Verbindung als besonders dringlich eingestufte Fälle behandeln. Ein Fall gilt beispielsweise als sehr dringlich, wenn das Gericht der Ansicht ist, dass die Sicherheit von Kindern auf dem Spiel steht. In weniger dringenden Familienfällen prüfen die Gerichte, ob die Art der Fälle für eine schriftliche Bearbeitung geeignet ist. Ist dies der Fall, werden die Parteien gebeten, dem zuzustimmen. Wenn Parteien Einwände gegen ein schriftliches Verfahren haben, kann das Gericht dennoch eine mündliche Verhandlung über eine Telefon-(Video-)Verbindung anberaumen.

Was bedeutet das für Ihre Situation?

Wenn Sie das Scheidungsverfahren miteinander besprechen können und es auch möglich ist, sich gemeinsam zu arrangieren, empfehlen wir Ihnen, einen gemeinsamen Scheidungsantrag zu bevorzugen. Da hierfür in der Regel keine Gerichtsverhandlung erforderlich ist und die Scheidung schriftlich geregelt werden kann, ist dies der geeignetste Weg, um sich während der Corona-Krise scheiden zu lassen. Gerichte sind bemüht, auch während der Corona-Krise über gemeinsame Anträge innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen zu entscheiden.

Können Sie sich mit Ihrem (Ex-)Partner nicht einigen, müssen Sie ein einseitiges Scheidungsverfahren einleiten. Dies ist auch während der Corona-Krise möglich. Das Scheidungsverfahren auf einseitigen Antrag beginnt mit der Einreichung des Antrags, in dem die Scheidung und allfällige Nebenbestimmungen (Unterhalt, Erbteilung etc.) durch den Rechtsanwalt eines der Partner beantragt werden. Diese Petition wird dann dem anderen Partner von einem Gerichtsvollzieher vorgelegt. Der andere Partner kann dann innerhalb von 6 Wochen eine schriftliche Verteidigung einreichen. Danach ist in der Regel eine mündliche Verhandlung anberaumt und grundsätzlich folgt das Urteil. Aufgrund der Corona-Maßnahmen könnte es bei einem einseitigen Scheidungsantrag länger dauern, bis eine mündliche Verhandlung stattfinden kann, wenn der Fall nicht schriftlich bearbeitet werden kann.

In diesem Zusammenhang ist es auch während der Corona-Krise möglich, ein Scheidungsverfahren einzuleiten. Dies kann entweder ein gemeinsamer Antrag oder ein einseitiger Scheidungsantrag sein.

Online-Scheidung während der Corona-Krise bei Law & More

Auch in diesen besonderen Zeiten sind die Scheidungsanwälte von Law & More stehen zu Ihren Diensten. Wir beraten und begleiten Sie per Telefonanruf, Videoanruf oder E-Mail. Bei Fragen zu Ihrer Scheidung können Sie sich gerne an unser Büro wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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