Ist eine Kündigung bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag zulässig?
Ein unbefristeter Vertrag ist ein Arbeitsvertrag, in dem Sie kein Enddatum vereinbaren. Ihr Vertrag läuft also auf unbestimmte Zeit. Mit einem unbefristeten Vertrag kann man nicht schnell entlassen werden. Denn ein solcher Arbeitsvertrag endet erst, wenn Sie oder Ihr Arbeitgeber kündigen. Sie müssen die Kündigungsfrist und andere Regeln einhalten, die in einem Kündigungsverfahren gelten. Auch Ihr Arbeitgeber muss einen guten Grund haben. Außerdem muss dieser triftige Grund von der UWV oder dem Amtsgericht beurteilt werden.
Ein unbefristeter Vertrag kann auf folgende Weise gekündigt werden:
- Selbstständig kündigen unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist Sie können Ihren unbefristeten Vertrag selbst kündigen, solange Sie die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten. Beachten Sie jedoch, dass Sie bei einer Selbstkündigung grundsätzlich Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld und Übergangsgeld verlieren. Ein guter Kündigungsgrund ist ein unterschriebener Arbeitsvertrag mit Ihrem neuen Arbeitgeber.
- Arbeitgeber hat triftigen Grund zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses Ihr Arbeitgeber trägt einen triftigen Grund vor und kann diesen mit einem fundierten Kündigungsakt belegen. Häufig wird zunächst versucht, ob eine einvernehmliche Kündigung möglich ist. Können Sie sich nicht einigen, entscheidet Ihr Kündigungsgrund bzw. die UWV oder das Amtsgericht über den Kündigungsantrag. Häufige Kündigungsgründe sind zum Beispiel:
- wirtschaftliche Gründe
- unzureichende Funktion
- gestörtes Arbeitsverhältnis
- regelmäßige Fehlzeiten
- langfristige Behinderung
- eine schuldhafte Handlung oder Unterlassung
- Arbeitsverweigerung
- Dauerkündigung wegen (strukturell) schwerwiegenden Verhaltens Wenn Sie sich (strukturell) schwerwiegend falsch verhalten haben, kann Ihnen Ihr Arbeitgeber fristlos kündigen. Denken Sie an einen dringenden Grund wie Betrug, Diebstahl oder Gewalt. Wenn Ihnen fristlos gekündigt wird, muss Ihr Arbeitgeber das Amtsgericht nicht um Erlaubnis fragen. Wesentlich ist jedoch, dass Ihre Kündigung unverzüglich ausgesprochen und Ihnen der dringende Grund mitgeteilt wurde.
Kündigungsverfahren mit unbefristetem Vertrag
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit kündigen möchte, muss er dafür triftige Gründe haben (sofern keine Ausnahme vorliegt). Abhängig von diesem Kündigungsgrund kommt eines der folgenden Kündigungsverfahren zur Anwendung:
- Im gegenseitigen Einvernehmen; Auch wenn es vielen Menschen nicht bewusst ist, ist eine Verhandlung in einem Kündigungsverfahren fast immer möglich. Als Arbeitnehmer haben Sie bei einer einvernehmlichen Kündigung oft den größten Spielraum, da Sie auf alle Regelungen Einfluss nehmen können und Ihre Zustimmung erforderlich ist. Auch die Schnelligkeit, die relative Ergebnissicherheit und der geringe Arbeitsaufwand dieses Verfahrens sind häufig Gründe für Ihren Arbeitgeber, sich für dieses Verfahren zu entscheiden. Dies beinhaltet die Verwendung einer Vergleichsvereinbarung. Haben Sie eine Vergleichsvereinbarung erhalten? Lassen Sie dies in jedem Fall von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen.
- Durch das UWV; die Entlassung aus dem UWV aus betriebswirtschaftlichen Gründen oder dauernder Behinderung beantragt wird. Ihr Arbeitgeber wird dann eine Kündigungserlaubnis beantragen.
- Über das Amtsgericht, wenn die ersten beiden Optionen beide nicht möglich/anwendbar sind, wird Ihr Arbeitgeber ein Verfahren beim Amtsgericht einleiten. Ihr Arbeitgeber wird dann beim Amtsgericht die Auflösung des Arbeitsvertrags beantragen.
Abfindung bei unbefristetem Vertrag
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer, der unfreiwillig gekündigt wird, Anspruch auf Übergangsgeld. Ausgangspunkt ist, dass Ihr Arbeitgeber veranlasst hat, Ihren Arbeitsvertrag zu kündigen. Einige Ausnahmen können jedoch sowohl auf Ihren Arbeitgeber als auch auf Sie selbst zurückzuführen sein. Beispielsweise erhalten Sie kein Übergangsgeld, wenn Sie sich nach Auffassung des Amtsgerichts schwer schuldhaft verhalten haben. Das Amtsgericht kann dann auf das Übergangsgeld verzichten. In ganz besonderen Situationen kann das Amtsgericht trotz des schuldhaften Verhaltens Übergangsgeld zuerkennen.
Höhe der Übergangsentschädigung
Bei der Ermittlung der Höhe des gesetzlichen Übergangsgeldes werden die Anzahl der Dienstjahre und die Höhe Ihres Gehalts berücksichtigt.
Verhandlungsspielraum besteht in allen Verfahren.
Es ist gut zu wissen, dass eine Kündigung selten beschlossene Sache ist. Gerne beurteilen wir Ihre Situation und erläutern Ihnen Ihre Chancen und die besten Schritte.
Bitte bleiben Sie nicht länger in der Schwebe; Wir sind für dich da.
Wenden Sie sich gerne an unsere Anwälte unter info@lawandmore.nl oder rufen Sie uns an unter +31 (0)40-3690680.