Urheberrecht an Fotos: Schützen Sie Ihr geistiges Eigentum
Jeder fotografiert fast täglich. Doch kaum jemand achtet darauf, dass auf jedem aufgenommenen Foto ein geistiges Eigentumsrecht in Form des Urheberrechts zu liegen kommt. Was ist ein Urheberrecht? Und wie sieht es zum Beispiel mit Urheberrecht und Social Media aus? Schließlich ist die Zahl der aufgenommenen Fotos, die später auf Facebook, Instagram oder Google erscheinen, größer denn je. Diese Fotos stehen dann online einem großen Publikum zur Verfügung. Wer hat dann noch das Copyright an den Fotos? Und dürfen Sie Fotos in sozialen Medien posten, wenn andere Personen auf Ihren Fotos sind? Diese Fragen werden im folgenden Blog beantwortet.
Copyright
Die Rechtswesen definiert das Urheberrecht wie folgt:
„Urheberrecht ist das ausschließliche Recht des Schöpfers eines literarischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Werkes oder seiner Rechtsnachfolger, dieses vorbehaltlich der gesetzlichen Beschränkungen zu veröffentlichen und zu vervielfältigen.“
Angesichts der gesetzlichen Definition des Urheberrechts haben Sie als Urheber des Fotos zwei ausschließliche Rechte. Zunächst haben Sie ein Verwertungsrecht: das Recht, das Foto zu veröffentlichen und zu vervielfältigen. Darüber hinaus haben Sie ein Urheberpersönlichkeitsrecht: das Recht, der Veröffentlichung des Fotos ohne Nennung Ihres Namens oder anderer Bezeichnung als Urheber sowie jeder Modifikation, Veränderung oder Verstümmelung Ihres Fotos zu widersprechen. Das Urheberrecht steht dem Urheber automatisch zu, sobald das Werk geschaffen wird.
Wenn du ein Foto machst, erwirbst du automatisch und rechtsgültig das Urheberrecht. Du musst dich also nirgendwo registrieren oder ein Urheberrecht beantragen. Allerdings ist das Urheberrecht nicht unbegrenzt gültig und erlischt siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Urheberrecht und soziale Medien
Da Sie als Urheber des Fotos das Urheberrecht haben, können Sie sich entscheiden, Ihr Foto in den sozialen Medien zu posten und so einem breiten Publikum zugänglich zu machen. Das passiert oft. Ihre Urheberrechte werden durch das Posten des Fotos auf Facebook oder Instagram nicht berührt. Dennoch können solche Plattformen Ihre Fotos oft ohne Erlaubnis oder Zahlung verwenden. Wird Ihr Urheberrecht verletzt? Nicht immer. Üblicherweise verschenken Sie die Nutzungsrechte an dem Foto, das Sie online stellen, über eine Lizenz an eine solche Plattform.
Wenn Sie ein Foto auf eine solche Plattform hochladen, gelten häufig „Nutzungsbedingungen“. Die Nutzungsbedingungen können Bestimmungen enthalten, dass Sie der Plattform mit Ihrer Zustimmung gestatten, Ihr Foto auf eine bestimmte Art und Weise, für einen bestimmten Zweck und/oder in einem bestimmten Bereich zu veröffentlichen und zu reproduzieren. Wenn Sie diesen Bedingungen zustimmen, kann die Plattform Ihr Foto unter ihrem eigenen Namen online stellen und für Marketingzwecke verwenden.
Mit der Löschung des Fotos oder Ihres Kontos, auf dem Sie die Fotos veröffentlichen, erlischt jedoch auch das Recht der Plattform, Ihre Fotos in Zukunft zu verwenden. Dies gilt häufig nicht für zuvor von der Plattform erstellte Kopien Ihrer Fotos und die Plattform kann diese Kopien unter bestimmten Umständen weiterhin verwenden.
Eine Verletzung Ihrer Urheberrechte ist nur möglich, wenn sie ohne Ihre Zustimmung als Urheber veröffentlicht oder vervielfältigt wird. Dadurch können Sie als Unternehmen oder als Einzelperson Schaden erleiden. Wenn jemand anderes dein Foto zum Beispiel von Facebook oder Instagram entfernt und es dann ohne Erlaubnis oder Nennung der Quelle auf seiner eigenen Website / seinem Konto verwendet, wurde möglicherweise dein Urheberrecht verletzt und du als Urheber kannst dagegen vorgehen . Sie haben diesbezüglich Fragen zu Ihrer Situation, möchten Ihr Urheberrecht anmelden oder Ihr Werk gegen Personen schützen, die Ihr Urheberrecht verletzen? Dann wenden Sie sich an die Anwälte von Law & More.
Porträtrechte
Obwohl der Urheber des Fotos das Urheberrecht und damit zwei ausschließliche Rechte besitzt, gelten diese Rechte unter Umständen nicht uneingeschränkt. Sind auch andere Personen auf dem Bild? Dann muss der Macher des Fotos die Rechte der fotografierten Personen berücksichtigen. Die auf dem Foto abgebildeten Personen haben Porträtrechte, die sich auf die Veröffentlichung des von ihr angefertigten Porträts beziehen. Porträt ist, wenn die Person auf dem Foto erkannt werden kann, auch wenn das Gesicht nicht zu sehen ist. Eine charakteristische Körperhaltung oder eine Umgebung können ausreichend sein.
Wurde das Foto im Auftrag der fotografierten Person aufgenommen und möchte der Hersteller das Foto veröffentlichen? Dann benötigt der Hersteller die Erlaubnis der fotografierten Person. Bei fehlender Erlaubnis darf das Foto nicht veröffentlicht werden. Gibt es keinen Auftrag? In diesem Fall kann der Abgebildete aufgrund seines Porträtrechts der Veröffentlichung des Fotos widersprechen, wenn er ein berechtigtes Interesse daran nachweisen kann. Zu vernünftigen Interessen gehören häufig Datenschutz- oder kommerzielle Argumente.
Sie möchten mehr Informationen zu Urheberrecht, Bildrechten oder unseren Dienstleistungen? Dann wenden Sie sich an die Anwälte von Law & More. Unsere Anwälte sind Experten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und helfen Ihnen gerne weiter.