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Kontakt zu Ihrem Kind während der Corona-Krise

Nachdem auch in den Niederlanden das Coronavirus ausgebrochen ist, nehmen die Sorgen vieler Eltern zu. Als Eltern werden Sie jetzt vielleicht auf ein paar Fragen stoßen. Darf Ihr Kind noch zu Ihrem Ex gehen? Können Sie Ihr Kind zu Hause behalten, auch wenn es dieses Wochenende bei Mama oder Papa sein sollte? Können Sie verlangen, Ihre Kinder zu sehen, wenn Ihr Ex-Partner sie jetzt wegen der Corona-Krise zu Hause behalten möchte? Dies ist natürlich für alle eine ganz besondere Situation, die wir noch nie erlebt haben, daher wirft dies für uns alle Fragen ohne klare Antworten auf.

Der Grundsatz unseres Gesetzes lautet, dass ein Kind und ein Elternteil das Recht haben, miteinander umzugehen. Daher sind die Eltern oft an eine vereinbarte Kontaktregelung gebunden. Allerdings leben wir jetzt in außergewöhnlichen Zeiten. So etwas haben wir noch nicht erlebt, so dass es keine eindeutigen Antworten auf die obigen Fragen gibt. Unter den gegenwärtigen Umständen ist es wichtig, auf der Grundlage von Angemessenheit und Fairness für jede spezifische Situation zu beurteilen, was für Ihre Kinder am besten ist.

Was passiert, wenn in den Niederlanden eine vollständige Sperrung angekündigt wird? Gilt die vereinbarte Kontaktregelung weiterhin?

Im Moment ist die Antwort auf diese Frage noch nicht klar. Am Beispiel Spanien sehen wir, dass es dort (trotz des Lockdowns) den Eltern erlaubt ist, die Kontaktregelung weiter anzuwenden. So ist es den Eltern beispielsweise in Spanien ausdrücklich erlaubt, die Kinder abzuholen oder zum anderen Elternteil zu bringen. In den Niederlanden gibt es derzeit keine spezifischen Regelungen bezüglich der Kontaktregelungen während des Coronavirus.

Ist das Coronavirus ein triftiger Grund, Ihrem Kind nicht zu erlauben, zum anderen Elternteil zu gehen?

Laut RIVM-Richtlinien sollen alle möglichst zu Hause bleiben, soziale Kontakte vermeiden und einen Abstand von anderthalb Metern zu anderen einhalten. Es ist denkbar, dass Sie Ihr Kind nicht zum anderen Elternteil gehen lassen möchten, weil es sich beispielsweise in einem Risikogebiet aufgehalten hat oder einen Beruf im Gesundheitswesen ausübt, der das Risiko erhöht, dass es zu werden mit Corona infiziert.

Es ist jedoch nicht erlaubt, das Coronavirus als „Ausrede“ zu verwenden, um den Kontakt zwischen Ihren Kindern und dem anderen Elternteil zu behindern. Auch in dieser Ausnahmesituation sind Sie verpflichtet, den Kontakt zwischen Ihren Kindern und dem anderen Elternteil so weit wie möglich zu fördern. Wichtig ist jedoch, dass Sie sich gegenseitig auf dem Laufenden halten, wenn beispielsweise Ihre Kinder Krankheitssymptome zeigen. Sollte Ihnen das Abholen und Bringen der Kinder während dieser Sonderzeit nicht möglich sein, können Sie vorübergehend alternative Wege vereinbaren, um den Kontakt möglichst stattfinden zu lassen. Denken Sie beispielsweise an einen umfangreichen Kontakt über Skype oder Facetime.

Was können Sie tun, wenn der andere Elternteil den Kontakt zu Ihrem Kind verweigert?

In dieser Ausnahmezeit ist es schwierig, die Kontaktregelung durchzusetzen, solange die Maßnahmen des RIVM in Kraft sind. Deshalb ist es ratsam, sich mit dem anderen Elternteil zu beraten und gemeinsam festzulegen, was für die Gesundheit Ihrer Kinder, aber auch für Ihre eigene Gesundheit am besten ist. Hilft Ihnen eine gegenseitige Beratung nicht, können Sie auch einen Anwalt hinzuziehen. Normalerweise könnte in einem solchen Fall ein einstweiliges Verfahren eingeleitet werden, um den Kontakt über einen Anwalt durchzusetzen. Es stellt sich jedoch die Frage, ob Sie unter den aktuellen Umständen ein Verfahren dafür einleiten können. Während dieser Ausnahmezeit sind die Gerichte geschlossen und es werden nur dringende Fälle bearbeitet. Sobald die Maßnahmen in Bezug auf das Coronavirus aufgehoben wurden und der andere Elternteil den Kontakt weiterhin vereitelt, können Sie einen Anwalt einschalten, um den Kontakt durchzusetzen. Die Anwälte von Law & More kann Sie bei diesem Prozess unterstützen! Während der Coronavirus-Maßnahmen können Sie sich auch an die Anwälte von Law & More für ein Beratungsgespräch mit Ihrem Ex-Partner. Unsere Anwälte können sicherstellen, dass Sie gemeinsam mit Ihrem Ex-Partner eine einvernehmliche Lösung finden.

Sie haben eine Frage zur Kontaktregelung mit Ihrem Kind oder möchten mit Ihrem Ex-Partner unter anwaltlicher Aufsicht ein Gespräch führen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden? Melden Sie sich gerne Law & More.

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