Wenn ein Zuwanderer eine Aufenthaltserlaubnis erhält, wird ihm auch das Recht auf Familienzusammenführung zuerkannt. Familienzusammenführung bedeutet, dass die Familienangehörigen des Statusinhabers in die Niederlande einreisen dürfen. Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sieht das Recht auf Achtung des Familienlebens vor. Die Familienzusammenführung betrifft oft die Eltern, Geschwister oder Kinder des Einwanderers. Der Statusinhaber und seine Familie müssen jedoch eine Reihe von Bedingungen erfüllen.
Der Referent
Der Statusinhaber wird im Verfahren zur Familienzusammenführung auch als Pate bezeichnet. Der Antrag auf Familiennachzug muss vom Sponsor innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis bei der IND eingereicht werden. Wichtig ist, dass die Familienmitglieder bereits eine Familie gegründet haben, bevor der Einwanderer in die Niederlande reiste. Im Falle einer Ehe oder Partnerschaft muss der Zuwanderer nachweisen, dass die Partnerschaft dauerhaft und ausschließlich ist und bereits vor der Zuwanderung bestanden hat. Der Statusinhaber muss daher nachweisen, dass die Familiengründung bereits vor seiner Reise stattgefunden hat. Hauptnachweismittel sind amtliche Dokumente wie Heiratsurkunden oder Geburtsurkunden. Wenn der Statusinhaber keinen Zugang zu diesen Dokumenten hat, kann manchmal ein DNA-Test zum Nachweis der Familienverbindung verlangt werden. Neben dem Nachweis der Verwandtschaft ist es wichtig, dass der Pate über ausreichend Geld verfügt, um das Familienmitglied zu unterstützen. Dies bedeutet in der Regel, dass der Statusinhaber den gesetzlichen Mindestlohn oder einen Prozentsatz davon verdienen muss.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen
Für bestimmte Familienmitglieder gelten zusätzliche Bedingungen. Familienangehörige im Alter zwischen 18 und 65 Jahren müssen vor der Einreise in die Niederlande eine grundlegende Prüfung zur staatsbürgerlichen Integration bestehen. Dies wird auch als bürgerliches Integrationserfordernis bezeichnet. Außerdem müssen bei Ehen, die vor der Einreise des Statusinhabers in die Niederlande geschlossen wurden, beide Partner das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben. Bei später geschlossenen Ehen oder unverheirateten Beziehungen müssen beide Partner mindestens 21 Jahre alt sein Alter.
Wenn der Sponsor mit seinen Kindern zusammenkommen möchte, ist Folgendes erforderlich. Kinder müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Familiennachzug minderjährig sein. Auch Kinder im Alter von 18 bis 25 Jahren können einen Anspruch auf Familiennachzug haben, wenn das Kind schon immer zur Familie gehört hat und noch zur Familie der Eltern gehört.
MVV
Bevor das IND der Familie die Einreise in die Niederlande gestattet, müssen sich die Familienangehörigen bei der niederländischen Botschaft melden. Bei der Botschaft können sie eine MVV beantragen. Ein MVV steht für 'Machtiging voor Voorlopig Verblijf', was die Erlaubnis zum vorübergehenden Aufenthalt bedeutet. Bei der Antragstellung nimmt der Mitarbeiter der Botschaft die Fingerabdrücke der Familienangehörigen ab. Außerdem muss er ein Passfoto abgeben und unterschreiben. Der Antrag wird dann an das IND weitergeleitet.
Die Fahrtkosten zur Botschaft können sehr hoch und in einigen Ländern sehr gefährlich sein. Der Sponsor kann daher auch den MVV beim IND für seine/ihre Familienangehörigen beantragen. Dies wird tatsächlich vom IND empfohlen. In diesem Fall ist es wichtig, dass der Sponsor ein Passfoto des Familienmitglieds und eine vom Familienmitglied unterschriebene Vorgeschichte macht. Durch eine Vorgeschichte erklärt der Familienangehörige, dass er keine kriminelle Vergangenheit hat.
Entscheidung IND
Das IND prüft, ob Ihr Antrag vollständig ist. Dies ist der Fall, wenn Sie die Angaben korrekt ausgefüllt und alle erforderlichen Dokumente hinzugefügt haben. Wenn der Antrag nicht vollständig ist, erhalten Sie ein Schreiben zur Berichtigung des Versäumnisses. Dieses Schreiben enthält Anweisungen zum Ausfüllen des Antrags und das Datum, bis zu dem der Antrag vollständig sein muss.
Nachdem das IND alle Unterlagen und die Ergebnisse etwaiger Ermittlungen erhalten hat, prüft es, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. In allen Fällen prüft das IND auf der Grundlage einer individuellen Interessenabwägung, ob ein Familien- oder Familienleben vorliegt, auf das Artikel 8 EMRK Anwendung findet. Sie erhalten dann eine Entscheidung über Ihren Antrag. Dies kann eine negative Entscheidung oder eine positive Entscheidung sein. Im Falle einer negativen Entscheidung lehnt das IND den Antrag ab. Wenn Sie mit der Entscheidung des IND nicht einverstanden sind, können Sie der Entscheidung widersprechen. Dies kann durch Zusendung einer Widerspruchsmitteilung an die IND erfolgen, in der Sie darlegen, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Diesen Widerspruch müssen Sie innerhalb von 4 Wochen nach dem Datum der IND-Entscheidung einreichen.
Bei positiver Entscheidung wird dem Antrag auf Familienzusammenführung stattgegeben. Das Familienmitglied darf in die Niederlande einreisen. Er oder sie kann das MVV bei der im Antragsformular genannten Botschaft abholen. Dies muss innerhalb von 3 Monaten nach der positiven Entscheidung erfolgen und oft muss ein Termin vereinbart werden. Der Mitarbeiter der Botschaft klebt die MVV auf den Pass. Der MVV ist 90 Tage gültig. Das Familienmitglied muss dann innerhalb dieser 90 Tage in die Niederlande reisen und sich bei der Aufnahmestelle in Ter Apel melden.
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