Starten der 1st Januar 2020 tritt das neue Gesetz von Minister Dekker in Kraft. Das neue Gesetz sieht vor, dass Bürger und Unternehmen, die massive Verluste erleiden, gemeinsam auf Ersatz ihrer Verluste klagen können. Massenschäden sind Schäden, die eine große Gruppe von Opfern erleidet. Beispiele hierfür sind physische Schäden durch gefährliche Medikamente, finanzielle Schäden durch Automanipulationen oder Sachschäden durch Erdbeben infolge der Gasförderung. Von nun an kann ein solcher Massenschaden kollektiv zugefügt werden.
Kollektivhaftung vor Gericht
In den Niederlanden ist es seit vielen Jahren möglich, eine Kollektivhaftung gerichtlich geltend zu machen (Kollektivklage). Der Richter konnte nur rechtswidrige Handlungen feststellen; für den Schaden mussten alle Opfer noch ein individuelles Verfahren einleiten. In der Praxis ist ein solches Verfahren meist aufwendig, zeitaufwendig und teuer. In den meisten Fällen kompensieren Kosten und Zeitaufwand eines einzelnen Verfahrens die Verluste nicht.
Es besteht auch die Möglichkeit eines kollektiven Vergleichs zwischen einer Interessengruppe und einem Beschuldigten, der auf der Grundlage des Collective Mass Claims Settlement Act (WCAM) für alle Opfer allgemein gerichtlich erklärt wird. Mittels eines kollektiven Vergleichs kann eine Interessenvertretung einer Gruppe von Opfern helfen, beispielsweise zu einer Einigung zu gelangen, damit sie für ihren Verlust entschädigt werden können. Auch wenn der Verursacher nicht kooperiert, gehen die Opfer dennoch leer aus. Die Opfer müssen dann individuell vor Gericht gehen, um gemäß Artikel 3:305a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs Schadensersatz zu fordern.
Mit dem Inkrafttreten des Mass Claims Settlement in Collective Action Act (WAMCA) am 2020. Januar XNUMX wurden die Möglichkeiten einer Sammelklage erweitert. Ab dem neuen Gesetz kann der Richter eine Verurteilung auf kollektiven Schadensersatz aussprechen. Damit kann der gesamte Fall in einem gemeinsamen Verfahren erledigt werden. Auf diese Weise erhalten die Parteien Klarheit. Das Verfahren wird dann vereinfacht, spart Zeit und Geld, verhindert zudem endlose Rechtsstreitigkeiten. Auf diese Weise kann eine Lösung für eine große Gruppe von Opfern gefunden werden.
Die Opfer und die Beteiligten sind oft verwirrt und unzureichend informiert. Das bedeutet, dass die Opfer nicht wissen, welche Organisationen zuverlässig sind und welche Interessen sie vertreten. Auf der Grundlage des rechtlichen Schutzes der Opfer wurden die Bedingungen für kollektives Handeln verschärft. Nicht jede Interessengruppe kann einfach eine Klage einreichen. Die interne Organisation und die Finanzen einer solchen Organisation müssen in Ordnung sein. Beispiele für Interessengruppen sind Verbraucherverbände, Aktionärsvereinigungen und eigens für eine Sammelklage gegründete Organisationen.
Endlich wird es ein zentrales Register für Sammelforderungen geben. Auf diese Weise können die Opfer und die (repräsentativen) Interessengruppen entscheiden, ob sie eine Sammelklage für das gleiche Ereignis starten wollen. Der Justizrat ist der Inhaber des Zentralregisters. Das Register wird für alle zugänglich sein.
Die Abwicklung von Massenschäden ist für alle Beteiligten außerordentlich komplex, daher ist eine rechtliche Unterstützung ratsam. Das Team von Law & More verfügt über weitreichende Expertise und Erfahrung in der Bearbeitung und Überwachung von Massenschäden.