Der Arbeitsmarkt verändert sich aufgrund verschiedener Faktoren ständig. Einer davon sind die Bedürfnisse der Mitarbeiter. Diese Bedürfnisse führen zu Spannungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern. Damit müssen sich auch die arbeitsrechtlichen Regelungen ändern. Zum 1. August 2022 wurden einige wichtige Änderungen im Arbeitsrecht eingeführt. Durch die EU-Richtlinie zu transparenten und vorhersehbaren Beschäftigungsbedingungen Umsetzungsgesetz, das Beschäftigungsmuster wird zu einem transparenten und berechenbaren Markt geformt. Im Folgenden werden die Änderungen nacheinander beschrieben.
Planbare Arbeitszeiten
Wenn Sie ein Arbeitnehmer mit atypischen oder unvorhersehbaren Arbeitszeiten sind, müssen Sie ab dem 1. August 2022 Ihre Referenztage und -stunden im Voraus festlegen. Dies regelt auch Folgendes. Arbeitnehmer, die seit mindestens 26 Wochen beschäftigt sind, können eine Arbeit mit vorhersehbareren und sichereren Arbeitsbedingungen beantragen. Sind weniger als 10 Mitarbeiter im Betrieb beschäftigt, muss innerhalb von drei Monaten eine schriftliche und begründete Stellungnahme erfolgen. Bei mehr als 10 Beschäftigten im Betrieb beträgt diese Frist einen Monat. Es wird eine zeitnahe Antwort des Arbeitgebers erwartet, da ansonsten dem Antrag ohne weiteres stattzugeben wäre.
Außerdem wird die Kündigungsfrist für die Arbeitsverweigerung auf vier Tage vor Arbeitsbeginn angepasst. Das bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmer die Arbeit verweigern können, wenn der Arbeitgeber dies weniger als vier Tage vor Arbeitsbeginn verlangt.
Anspruch auf kostenlose Schul-/Ausbildungspflicht
Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Fortbildung besuchen wollen oder müssen, muss Ihr Arbeitgeber alle Kosten dieser Fortbildung übernehmen, einschließlich zusätzlicher Kosten für Studienmaterial oder Reisekosten. Außerdem muss Ihnen die Möglichkeit gegeben werden, die Schulung während der Arbeitszeit zu besuchen. Die Neuregelung ab 1. August 2022 verbietet die Vereinbarung einer Studienkostenklausel für die Pflichtausbildung im Arbeitsvertrag. Seither gelten diese Regelungen auch für bestehende Verträge. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie das Studium gut oder schlecht abgeschlossen haben oder ob das Arbeitsverhältnis endet.
Was sind Pflichtschulungen?
Ausbildungen, die sich aus nationalem oder europäischem Recht ergeben, fallen unter die Pflichtausbildung. Auch Ausbildungen, die sich aus einem Tarifvertrag oder einer gesetzlichen Stellenordnung ergeben, gehören dazu. Auch eine Ausbildung, die funktionsnotwendig ist oder eine Fortsetzung vorsieht, falls die Funktion vakant wird. Eine Ausbildung, die Sie als Arbeitnehmer für den Berufsabschluss absolvieren müssen, fällt nicht automatisch unter die Ausbildungspflicht. Die wichtigste Bedingung ist, dass der Arbeitgeber im Rahmen eines Systems verpflichtet ist, den Arbeitnehmern bestimmte Schulungen anzubieten.
Nebentätigkeiten
Nebentätigkeiten sind Tätigkeiten, die Sie zusätzlich zu den Tätigkeiten in Ihrer Stellenbeschreibung ausüben, wie z. B. die Organisation von Betriebsausflügen oder die Führung eines eigenen Unternehmens. Diese Tätigkeiten können im Arbeitsvertrag vereinbart, aber auch verboten sein. Seit Anfang August 22 ist für die Berufung auf eine Nebentätigkeitsklausel eine sachliche Begründung erforderlich. Ein Beispiel für einen sachlichen Rechtfertigungsgrund ist, wenn Sie sich an Aktivitäten beteiligen, die dem Image der Organisation schaden könnten.
Erweiterte Anzeigepflicht
Die Informationspflicht des Arbeitgebers wurde um folgende Themen erweitert. Der Arbeitnehmer muss informiert werden über:
- Das Verfahren zur Beendigung des Arbeitsvertrags, einschließlich der Anforderungen, des Enddatums und der Ablaufdaten;
- die Formen des bezahlten Urlaubs;
- Dauer und Bedingungen der Probezeit;
- Gehalt, einschließlich Fristen, Höhe, Bestandteile und Zahlungsweise;
- Das Recht auf Ausbildung, deren Inhalt und Umfang;
- wofür der Arbeitnehmer versichert ist und welche Stellen ihn verwalten;
- der Name des Entleihers im Falle eines befristeten Arbeitsvertrags;
- Beschäftigungsbedingungen, Zulagen und Spesen und Verbindungen im Falle einer Entsendung aus den Niederlanden in ein anderes EU-Land.
Es besteht ein Unterschied zwischen Menschen mit festen Arbeitszeiten und unvorhersehbaren Arbeitszeiten. Bei planbaren Arbeitszeiten muss der Arbeitgeber über die Dauer der Arbeitszeit und die Überstundenvergütung informieren. Bei unvorhersehbaren Arbeitszeiten müssen Sie informiert sein
- die Zeiten, in denen Sie arbeiten müssen;
- die Mindestzahl der bezahlten Stunden;
- der Lohn für die über die Mindestarbeitszeit hinausgehenden Stunden;
- die Mindesteinberufungszeit (mindestens vier Tage im Voraus).
Eine letzte Änderung für Arbeitgeber besteht darin, dass sie nicht mehr verpflichtet sind, einen oder mehrere Arbeitsplätze zu benennen, wenn der Arbeitnehmer keinen festen Arbeitsplatz hat. Es kann dann angegeben werden, dass Sie Ihren Arbeitsplatz frei bestimmen können.
Als Arbeitnehmer dürfen Sie nicht benachteiligt werden, wenn Sie eines dieser Fächer erbringen wollen. Eine Kündigung des Arbeitsvertrages aus diesen Gründen ist daher nicht möglich.
Kontakt
Sie haben Fragen zum Arbeitsrecht? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Anwälte unter info@lawandmore.nl oder rufen Sie uns an unter +31 (0)40-3690680.