Sie wohnen in den Niederlanden und es gefällt Ihnen sehr gut. Daher möchten Sie vielleicht die niederländische Staatsangehörigkeit annehmen. Es ist möglich, durch Einbürgerung oder Option niederländisch zu werden. Über das Optionsverfahren können Sie die niederländische Staatsangehörigkeit schneller beantragen; außerdem sind die Kosten für dieses Verfahren erheblich geringer. Andererseits bringt das Optionsverfahren strengere Anforderungen mit sich. Ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen und welche Nachweise für ein erfolgreiches Ergebnis erforderlich sind, lesen Sie in diesem Blog.
Angesichts der Komplexität des Verfahrens ist es ratsam, einen Anwalt zu beauftragen, der Sie durch das Verfahren führt und sich auf Ihre spezifische und individuelle Situation konzentriert.
AGB
In folgenden Fällen können Sie optional die niederländische Staatsangehörigkeit beantragen:
- Sie sind volljährig, in den Niederlanden geboren und leben seit Ihrer Geburt in den Niederlanden. Außerdem sind Sie im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis.
- Sie sind in den Niederlanden geboren und besitzen keine Staatsangehörigkeit. Sie leben seit mindestens drei aufeinanderfolgenden Jahren mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden.
- Sie haben seit Ihrem vierten Lebensjahr in den Niederlanden gelebt, Sie hatten immer eine gültige Aufenthaltserlaubnis und Sie besitzen immer noch eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
- Sie sind ehemaliger niederländischer Staatsangehöriger und leben seit mindestens einem Jahr in den Niederlanden mit einer gültigen unbefristeten oder befristeten Aufenthaltserlaubnis mit nicht befristetem Aufenthaltszweck. Bitte beachten Sie, dass Sie keine Option beantragen können, wenn Ihnen Ihre Staatsangehörigkeit jemals entzogen wurde, weil Sie sie aufgegeben haben.
- Sie sind seit mindestens drei Jahren mit einem Niederländer verheiratet oder führen seit mindestens drei Jahren eine eingetragene Partnerschaft mit einem Niederländer. Ihre Ehe oder eingetragene Partnerschaft besteht mit demselben niederländischen Staatsangehörigen und Sie leben seit mindestens 15 Jahren ununterbrochen mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden.
- Sie sind 65 Jahre oder älter und haben unmittelbar vor der Bestätigung des Erwerbs der niederländischen Staatsbürgerschaft mindestens 15 Jahre ununterbrochen im Königreich der Niederlande mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis gelebt.
Wenn Sie vor dem 1. Januar 1985 geboren, adoptiert oder verheiratet wurden, gibt es drei weitere separate Fälle, in denen Sie optional die niederländische Staatsangehörigkeit beantragen können:
- Sie wurden vor dem 1. Januar 1985 als Tochter einer niederländischen Mutter geboren. Ihr Vater hatte zum Zeitpunkt Ihrer Geburt nicht die niederländische Staatsangehörigkeit.
- Sie wurden vor dem 1. Januar 1985 als Minderjähriger von einer Frau adoptiert, die zu diesem Zeitpunkt die niederländische Staatsangehörigkeit besaß.
Sie waren vor dem 1. Januar 1985 mit einem nicht holländischen Mann verheiratet und haben dadurch Ihre niederländische Staatsangehörigkeit verloren. Wenn Sie kürzlich geschieden wurden, müssen Sie die Optionserklärung innerhalb eines Jahres nach Auflösung der Ehe abgeben. Sie müssen nicht in den Niederlanden ansässig sein, um diese Erklärung abzugeben.
Wenn Sie unter keine der oben genannten Kategorien fallen, sind Sie höchstwahrscheinlich nicht für das Optionsverfahren berechtigt.
Nachicht (Request)
Die Beantragung der optionalen niederländischen Staatsangehörigkeit erfolgt bei der Gemeinde. Dazu benötigen Sie einen gültigen Ausweis und eine Geburtsurkunde Ihres Herkunftslandes. Außerdem müssen Sie über eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder einen anderen rechtmäßigen Aufenthaltsnachweis verfügen. Bei der Gemeinde müssen Sie erklären, dass Sie die Verpflichtungserklärung bei der Verleihung der niederländischen Staatsangehörigkeit abgeben werden. Damit erklären Sie, dass Sie wissen, dass die Gesetze des Königreichs der Niederlande auch für Sie gelten. Außerdem müssen Sie in den meisten Fällen Ihre derzeitige Staatsangehörigkeit aufgeben, es sei denn, Sie können sich auf einen Ausnahmegrund berufen.
Kontakt
Sie haben Fragen zum Ausländerrecht oder möchten, dass wir Ihnen bei Ihrem Optionsverfahren weiterhelfen? Dann wenden Sie sich gerne an Herrn Aylin Selamet, Rechtsanwalt bei Law & More at aylin.selamet@lawandmore.nl oder Herrn Ruby van Kersbergen, Rechtsanwalt bei Law & More at ruby.van.kersbergen@lawandmore.nl oder rufen Sie uns an unter +31 (0)40-3690680.