Online-Betrugslösungen von Law & More
Sind Sie wegen des Verdachts einer Straftat festgenommen worden? Dann wird die Polizei Sie in der Regel auf die Polizeidienststelle überweisen, um die Umstände der Straftat und Ihre Rolle als Verdächtiger zu untersuchen. Die Polizei kann Sie bis zu neun Stunden in Gewahrsam nehmen, um dieses Ziel zu erreichen. Die Zeit zwischen Mitternacht und neun Uhr morgens zählt nicht. Während dieser Zeit befinden Sie sich in der ersten Phase der Untersuchungshaft.
Die Untersuchungshaft ist die zweite Phase der Untersuchungshaft
Es ist möglich, dass neun Stunden nicht ausreichen und die Polizei mehr Zeit für die Ermittlungen braucht. Entscheidet die Staatsanwaltschaft, dass Sie (als Tatverdächtiger) für weitere Ermittlungen länger auf der Polizeiwache bleiben sollen? Dann ordnet die Staatsanwaltschaft die Versicherung an. Eine Anordnung zur Versicherung kann jedoch nicht einfach durch die Staatsanwaltschaft erlassen werden. Dies liegt daran, dass eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein müssen. Beispielsweise sollten folgende Situationen vorliegen:
- die Polizei fürchtet Fluchtgefahr;
- die Polizei möchte Zeugen konfrontieren oder Sie daran hindern, Zeugen zu beeinflussen;
- Die Polizei will verhindern, dass Sie die Ermittlungen stören.
Außerdem darf ein Haftbefehl nur erlassen werden, wenn Sie einer Straftat verdächtigt werden, für die Untersuchungshaft zulässig ist. Grundsätzlich ist Untersuchungshaft bei Straftaten möglich, die mit einer Freiheitsstrafe von vier Jahren oder mehr geahndet werden. Ein Beispiel für eine Straftat, für die die Untersuchungshaft zulässig ist, ist Diebstahl, Betrug oder ein Drogendelikt.
Wird ein Versicherungsbescheid der Staatsanwaltschaft erlassen, kann die Polizei Sie mit diesem Bescheid, der die Ihnen verdächtige Straftat umfasst, insgesamt drei Tage, einschließlich der Nachtstunden, auf der Wache festhalten. Zudem kann diese Dreitagesfrist im Notfall einmalig um weitere drei Tage verlängert werden. Im Rahmen dieser Verlängerung ist das Ermittlungsinteresse mit Ihrem persönlichen Interesse als Beschuldigter abzuwägen.
Als Ermittlungsinteresse gilt beispielsweise die Angst vor einer Fluchtgefahr, weiteren Vernehmungen oder der Verhinderung, die Ermittlungen zu behindern. Als persönliches Interesse gelten beispielsweise die Betreuung eines Partners oder Kindes, der Erhalt des Arbeitsplatzes oder Umstände wie Beerdigung oder Hochzeit. Insgesamt darf die Versicherung also maximal 6 Tage dauern.
Gegen die Untersuchungshaft oder deren Verlängerung können Sie keinen Einspruch oder Berufung einlegen. Als Beschuldigter müssen Sie jedoch einem Richter vorgeführt werden und können beim Untersuchungsrichter Beschwerde über etwaige Unregelmäßigkeiten bei der Festnahme oder Untersuchungshaft einlegen. Es ist ratsam, vorher einen Strafverteidiger zu konsultieren.
Wenn Sie in Haft sind, haben Sie schließlich Anspruch auf die Unterstützung eines Anwalts. Wissen Sie das zu schätzen? Dann können Sie angeben, dass Sie einen eigenen Anwalt beauftragen möchten. Die Polizei wendet sich dann an ihn oder sie. Andernfalls erhalten Sie Unterstützung durch den diensthabenden Anwalt. Ihr Anwalt kann dann prüfen, ob es bei der Festnahme oder Versicherung zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist und ob in Ihrer Situation eine vorläufige Inhaftierung zulässig war.
Darüber hinaus kann ein Anwalt Sie auf Ihre Rechte und Pflichten während der Untersuchungshaft hinweisen. Schließlich werden Sie sowohl in der ersten als auch in der zweiten Phase der Untersuchungshaft angehört. Normalerweise beginnt die Polizei mit einer Reihe von Fragen zu Ihrer persönlichen Situation. In diesem Zusammenhang kann die Polizei Sie bitten, Ihre Telefonnummer und Ihre sozialen Medien anzugeben.
Bitte beachten Sie: Alle Antworten, die Sie auf diese „sozialen“ Fragen der Polizei geben, können im Ermittlungsverfahren gegen Sie verwendet werden. Die Polizei wird Sie dann zu den Straftaten befragen, an denen Sie ihrer Meinung nach beteiligt sein könnten. Es ist wichtig, dass Sie wissen, dass Sie als Beschuldigter das Recht haben, zu schweigen, und dass Sie dieses Recht auch nutzen können. Es kann sinnvoll sein, von diesem Recht Gebrauch zu machen, da Sie während der Versicherungsdauer noch nicht wissen, welche Beweise die Polizei gegen Sie hat.
Obwohl die Polizei Sie vor diesen „geschäftlichen“ Fragen darauf hinweisen muss, dass Sie die Fragen nicht beantworten müssen, geschieht dies nicht immer. Darüber hinaus kann der Anwalt Sie über die möglichen Folgen der Inanspruchnahme des Schweigerechts informieren. Schließlich ist die Inanspruchnahme des Schweigerechts nicht ohne Risiken. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in unserem Blog: Das Recht auf Schweigen in Strafsachen.
Wenn die (verlängerte) Haftzeit abgelaufen ist, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen. Zunächst einmal kann es sein, dass der Staatsanwalt der Ansicht ist, dass Sie für die Ermittlungen nicht mehr in Gewahrsam bleiben müssen. In diesem Fall ordnet der Staatsanwalt Ihre Freilassung an. Es kann auch sein, dass der Staatsanwalt der Ansicht ist, dass die Ermittlungen inzwischen weit genug fortgeschritten sind, um eine endgültige Entscheidung über den weiteren Verlauf der Ereignisse treffen zu können.
Wenn die Staatsanwaltschaft entscheidet, dass Sie länger in Untersuchungshaft bleiben, werden Sie dem Richter vorgeführt. Dieser wird dann Ihre Untersuchungshaft beantragen. Der Richter wird auch entscheiden, ob Sie als Tatverdächtiger in Untersuchungshaft genommen werden sollen. Wenn ja, befinden Sie sich auch in der nächsten längeren Phase der Untersuchungshaft.
At Recht & More, wir verstehen, dass sowohl die Festnahme als auch die Haft ein einschneidendes Ereignis sind und weitreichende Konsequenzen für Sie haben können. Es ist daher wichtig, dass Sie über den Ablauf dieser Schritte im Strafprozess und die Rechte, die Sie während der Haft haben, gut informiert sind. Law & More Rechtsanwälte sind Experten auf dem Gebiet des Strafrechts und unterstützen Sie gerne in der Untersuchungshaft. Bei weiteren Fragen zum Sorgerecht wenden Sie sich bitte an die Anwälte von Law & More.