Konzertkarten zu Werbezwecken
Fast alle niederländischen Radiosender verschenken regelmäßig Konzertkarten zu Werbezwecken. Dies ist jedoch nicht immer rechtmäßig. Das niederländische Kommissariat für Medien hat kürzlich NPO Radio 2 und 3FM einen Rappen über die Knöchel gegeben. Der Grund? Ein öffentlich-rechtlicher Sender zeichnet sich durch Unabhängigkeit aus. Die Programme eines öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalters sollten daher nicht von kommerziellen Interessen geprägt sein und der Rundfunkveranstalter darf nicht die „überdurchschnittliche“ Gewinnerzielung Dritter fördern. Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten dürfen daher Konzertkarten nur dann verschenken, wenn sie die Karten selbst bezahlt haben.