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Partnerunterhalt
Verfügen Sie oder Ihr Ex-Partner nach der Scheidung nicht über ein ausreichendes Einkommen? Dann ist der andere Partner verpflichtet, dem Ex-Partner Unterhalt zu zahlen.
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Wann haben Sie Anspruch auf Unterhalt von Ihrem Ex-Partner?
Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Partnerunterhalt, wenn Sie nach der Scheidung kein ausreichendes Einkommen für Ihren Lebensunterhalt haben. Bei der Feststellung, ob Sie Anspruch auf Ehegattenunterhalt haben, wird Ihr Lebensstandard zum Zeitpunkt der Eheschließung berücksichtigt. In der Praxis erhält einer der beiden Partner einen Unterhaltsanspruch. In den meisten Fällen ist dies die Frau, insbesondere wenn sie den Großteil der Haus- und Kinderbetreuung übernommen hat. In diesem Fall hat die Frau oft kein oder nur ein begrenztes Einkommen aus Teilzeitbeschäftigung. In einer Situation, in der der Mann die Rolle des „Hausmanns“ erfüllt und die Frau Karriere gemacht hat, kann der Mann grundsätzlich Partnerunterhalt beanspruchen.
Sie benötigen einen Scheidungsanwalt?
Jedes Unternehmen ist einzigartig. Deshalb erhalten Sie Rechtsberatung mit direktem Bezug zu Ihrem Unternehmen.
Wir haben einen persönlichen Ansatz und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung.
Eine Scheidung ist eine schwierige Zeit. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Getrennt leben
Unsere Unternehmensjuristen können Verträge prüfen und beraten.
Stehen Sie kurz vor der Scheidung?
Wenn ja, werden Sie zweifellos mit vielen Problemen konfrontiert sein. Von der Regelung des Ehegatten- und Kindesunterhalts bis hin zu nichtfinanziellen Angelegenheiten wie der Erstellung eines Sorgerechtsplans kann eine Scheidung erhebliche emotionale und rechtliche Auswirkungen haben.
Um Sie darauf vorzubereiten, haben wir in unserem neuen Whitepaper Informationen zu Fragen rund um die Beilegung einer Scheidung zusammengestellt. Laden Sie die Datei unten kostenlos herunter und gewinnen Sie Einblicke, die Ihnen dabei helfen, den Scheidungsprozess reibungslos zu meistern.
"Law & More Anwälte
sind beteiligt und können sich einfühlen
mit dem Problem des Kunden“
Höhe des Partnerunterhalts
In Absprache können Sie und Ihr Ex-Partner die Höhe des Partnerunterhalts vereinbaren. Sollten Sie sich nicht gemeinsam einigen können, hilft Ihnen einer unserer Anwälte gerne weiter. Wir können Ihnen nicht nur bei der Verhandlung helfen, sondern auch die Höhe des Partnerunterhalts für Sie festlegen. Dazu erstellen wir eine Wartungsrechnung.
Der Richter prüft nicht nur die finanzielle Situation des Unterhaltsempfängers, sondern auch die finanzielle Situation des Unterhaltspflichtigen. Auf der Grundlage beider Situationen entscheidet das Gericht, ob einer von Ihnen einen Unterhaltsanspruch hat und wenn ja, wie hoch der Unterhalt ist. In manchen Fällen ist es möglich, dass Sie zwar Anspruch auf Partnerunterhalt haben, aber die finanziellen Daten Ihres Ex-Partners zeigen, dass dieser einfach nicht in der Lage ist, den Partnerunterhalt zu zahlen.
Was Kunden über uns sagen
Unsere Scheidungsanwälte helfen Ihnen gerne weiter:
- Direkter Kontakt mit einem Rechtsanwalt
- Kurze Wege und klare Absprachen
- Verfügbar für alle Ihre Fragen
- Erfrischend anders. Konzentrieren Sie sich auf den Kunden
- Schnell, effizient und ergebnisorientiert
Wartung berechnen
Eine Wartungsrechnung ist eine recht komplexe Berechnung, da viele Faktoren berücksichtigt werden müssen. Law & More führt gerne die Partnerunterhaltsberechnung für Sie durch.
Bedarf ermitteln
Die Höhe des Partnerunterhalts richtet sich nach dem Bedarf des Unterhaltsberechtigten und der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Um den Bedarf des Unterhaltsberechtigten zu ermitteln, wird ein Standard von ca. 60 % des Familiennettoeinkommens abzüglich der Kosten allfälliger Kinder angenommen.
Bestimmung der finanziellen Leistungsfähigkeit
Für beide Seiten wird eine Tragfähigkeitsberechnung durchgeführt. Bei dieser Berechnung wird festgestellt, ob die unterhaltspflichtige Person über ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit verfügt, um Unterhalt zahlen zu können. Um die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen zu ermitteln, muss zunächst sein Nettoeinkommen ermittelt werden. Von diesen Einnahmen kann der Unterhaltspflichtige zunächst eine Reihe von Kosten abziehen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Kosten, die der Unterhaltszahler tragen muss, um über die Runden zu kommen (Kosten).
Tragfähigkeitsvergleich
Abschließend muss ein Tragfähigkeitsvergleich durchgeführt werden. Dieser Vergleich wird verwendet, um die Höhe des Unterhalts zu berechnen, für den die Parteien die gleiche finanzielle Freiheit haben. Der Umfang des Unterhaltsgläubigers wird dem Umfang des Unterhaltsschuldners gegenübergestellt. Die Idee dahinter ist, dass der Unterhaltsgläubiger durch die Unterhaltszahlung nicht in einer besseren finanziellen Lage sein muss als der Unterhaltsschuldner.
Sie möchten wissen, wie Ihre finanzielle Situation nach Ihrer Scheidung aussieht? Kontakt Law & More und wir können mit Ihnen zusammenarbeiten, um zu bestimmen, wie viel Unterhalt Sie zahlen oder erhalten müssen.
Änderung des Unterhalts
Wenn Sie den Partnerunterhalt einseitig kündigen oder ändern möchten, muss dies über das Gericht erfolgen. Wir können in Ihrem Namen einen Änderungsantrag beim Gericht einreichen. Das Gericht kann den Partnerunterhalt ändern, dh erhöhen, verringern oder auf Null setzen. Laut Gesetz muss dann eine „Änderung der Verhältnisse“ vorliegen. Stellt das Gericht fest, dass sich die Umstände nicht ändern, wird Ihrem Antrag nicht stattgegeben. Dieser Begriff wird im Gesetz nicht weiter erläutert und kann daher eine Vielzahl von Sachverhalten betreffen. In der Praxis bedeutet dies häufig eine Änderung der Vermögensverhältnisse eines der Ex-Partner.
Kündigung des Partnerunterhalts
Die Verpflichtung zur Zahlung des Partnerunterhalts kann in folgenden Situationen enden:
- im Falle Ihres Todes oder des Todes Ihres Ex-Partners;
- wenn die vom Gericht festgesetzte Unterhaltshöchstdauer abgelaufen ist;
- wenn die unterhaltsberechtigte Person wieder heiratet, eine eingetragene Partnerschaft eingeht oder zusammenlebt;
- wenn sich die Vermögensverhältnisse geändert haben und der Unterhaltsberechtigte seinen Lebensunterhalt bestreiten kann
Unsere Scheidungsanwälte verfügen über Kenntnisse sowohl im Familienrecht als auch im unternehmerischen Know-how und sind daher ideal aufgestellt, um Sie in diesen Fällen rechtlich und steuerlich zu unterstützen. Brauchen Sie einen Scheidungsanwalt? Kontakt Law & More.
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Herr. Tom Meevis, Anwalt bei Law & More – tom.meevis@lawandmore.nl
Herr. Ruby van Kersbergen, Anwältin bei & More – ruby.van.kersbergen@lawandmore.nl