Philanthropie und Wohltätigkeitsstiftungen
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Philanthropie und Wohltätigkeitsstiftungen
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Philanthropie und Wohltätigkeitsstiftungen

Wenn man sich dazu entschließt, eine Wohltätigkeitsorganisation zu gründen, ist einer der ersten wesentlichen Schritte die Wahl einer geeigneten Rechtsform. Das niederländische Recht kennt verschiedene Körperschaften, die als Rechtsform für eine Wohltätigkeitsorganisation dienen können: die niederländische Stiftung und der niederländische Verein.

Die niederländische Stiftung wird am häufigsten für die Gründung einer Wohltätigkeitsorganisation gewählt. Ein Merkmal der niederländischen Stiftung ist, dass sie keine Mitglieder hat. Grundsätzlich muss die niederländische Stiftung nur ein Organ haben: den Vorstand. Die niederländische Stiftung verfolgt ein bestimmtes, in der Satzung erwähntes Ziel. Dieses Ziel kann erreicht werden, indem man Spenden sammelt, ein Unternehmen gründet oder Zuschüsse beantragt. Darüber hinaus ist es der Stiftung untersagt, Gewinne an Stifter, die zu ihren Organen gehörenden Personen und sonstige Personen auszuschütten. Die letztere Gruppe („andere Person“) kann jedoch Zahlungen erhalten, sofern diese Zahlungen für einen altruistischen oder sozialen Zweck geleistet werden, so dass eine Stiftung eine geeignete Rechtsform ist, um einen gemeinnützigen Zweck zu gestalten. Eine Stiftung hat Spender oder Freiwillige. Diese Personen haben grundsätzlich kein Stimmrecht. Darüber hinaus kann eine Stiftung unbewegliches Vermögen besitzen, Schulden machen, Verpflichtungen eingehen und Bankkonten eröffnen. Eine Stiftung kann auch gewerbliche Tätigkeiten ausüben.

Im Gegensatz zu einer Stiftung hat ein Verein Mitglieder, die in der Mitgliederversammlung vereint sind. Diese Hauptversammlung hat erhebliche Befugnisse, da sie unter anderem für die Ernennung und Abberufung von Direktoren zuständig ist. Zudem kann die Satzung nur durch die Hauptversammlung geändert werden. Der Verein darf keine Gewinne an seine Mitglieder ausschütten. Ein Verein kann ebenso wie die Stiftung Rechtshandlungen wie den Erwerb von Grundstücken vornehmen. Letzteres ist jedoch verboten, wenn der Verein als informeller Verein anzusehen ist.

Zwischen Stiftung und Verein können Unterschiede in der Haftung der Geschäftsführer bestehen.

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Tom Meivis

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