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UNSERE RECHTSANWÄLTE SIND SPEZIALISTEN FÜR NIEDERLÄNDISCHES RECHT

geprüft Klar.

geprüft Persönlich und leicht zugänglich.

geprüft Ihre Interessen zuerst.

Leicht zugänglich

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Law & More ist Montag bis Freitag erreichbar
von 08:00 bis 22:00 und am Wochenende von 09:00 bis 17:00

Gute und schnelle Kommunikation

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Unsere Anwälte hören sich Ihren Fall an und kommen zu Ihnen
mit entsprechendem Aktionsplan

Persönliche Herangehensweise

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Unsere Arbeitsweise stellt sicher, dass 100% unserer Kunden
uns weiterempfehlen und im Schnitt mit 9.4 bewertet werden

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Kooperationsvereinbarungen
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Kooperationsvereinbarungen

Jeder Unternehmer oder Privatperson hat sich mit der Begründung eines Kooperationsvertrages zu befassen. Der Inhalt der Vereinbarung ist sorgfältig zu bestimmen. Die Vertragsgestaltung ist daher eine Aufgabe von Spezialisten. Denn in der Praxis kommt es oft vor, dass nicht alle Details sorgfältig durchdacht werden. Ein Standard-Kooperationsvertrag ist einfach online zu finden und herunterzuladen. Eine solche Standardvereinbarung scheint eine billige und schnelle Lösung zu sein, ist es aber nicht. Trotz guter Absichten und Absprachen im Voraus scheinen in einem solchen Vertrag Klauseln zu enthalten, die im Nachhinein unklar oder offen für mehrere Auslegungen sind.

Daher ist es unabdingbar, sich von einem spezialisierten Anwalt für Kooperationsverträge beraten zu lassen. Sie verhindert in Zukunft Unklarheiten und kostspielige Verfahren. Wir beraten Sie bei Ihren Verhandlungen und vertreten Sie auf Wunsch auch. Sind Sie an einer Beratung interessiert? Dann kontaktieren Sie uns bitte.

Kooperationsvertrag

Die Auslegung eines Kooperationsvertrages, die Frage der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung und die Folgen einer mangelhaften Vertragserfüllung sind tägliche Themen. Ein Kooperationsvertrag gehört zu den Spezialitäten von Law & More.

Sie benötigen Unterstützung bei der Erstellung eines Kooperationsvertrages? Sind die Vereinbarungen nicht erfüllt und möchten Sie die Zusammenarbeit beenden? Oder haben Sie einen Streit aufgrund einer Vereinbarung? Bei diesen Fragen helfen Ihnen unsere Anwälte für Kooperationsvertrag gerne weiter. Wir verfügen über alle notwendigen Kenntnisse, um Ihnen die bestmögliche Lösung zu bieten.

Tom Meevis-Bild

Tom Meivis

GESCHÄFTSFÜHRENDER PARTNER / ANWALT

tom.meevis@lawandmore.nl

"Law & More Anwälte
sind beteiligt und können sich einfühlen
mit dem Problem des Kunden“

Themen bearbeitet von Law & MoreZu den Anwälten gehören:

  • Erstellung und Bewertung von unbefristeten und befristeten Verträgen;
  • die Beendigung von Verträgen (Kündigung, Auflösung, Annullierung);
  • Verzug der anderen Partei bei Nichteinhaltung einer Kooperationsvereinbarung;
  • Umgang mit Streitigkeiten aus einer Vereinbarung;
  • Verhandlungen über den Inhalt eines Kooperationsvertrages.

Law & More ist hinsichtlich Umfang und Art seiner Dienstleistungen ein international tätiges Unternehmen. Das bedeutet, dass unser Fokus neben nationalen Kooperationsvereinbarungen auch auf internationalen Vereinbarungen liegt. Internationale Vereinbarungen erfordern besondere Aufmerksamkeit hinsichtlich der geltenden Gesetze und Vorschriften und der korrekten Übersetzung von Rechtsbegriffen. Auch für Start-ups sind wir aktiv, indem wir ihnen bei einem erfolgreichen Start helfen.

Was Kunden über uns sagen

Angemessener Ansatz

Tom Meevis war durchgehend in den Fall involviert und jede Frage meinerseits wurde von ihm schnell und klar beantwortet. Ich werde die Kanzlei (und insbesondere Tom Meevis) auf jeden Fall an Freunde, Familie und Geschäftspartner weiterempfehlen.

10
Mieke
Hoogelon

Unsere Anwälte stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

Office Law & More Foto

Gestaltung einer Kooperationsvereinbarung

Als Spezialisten im Bereich Kooperationsverträge sind wir bei der Gestaltung oder Überwachung verschiedenster Vertragsarten gefragt. Nachfolgend finden Sie einige Beispiele:

  • Arbeitsverträge;
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen;
  • Aktionärsvereinbarungen;
  • Miet- und Leasingverträge;
  • Gelddarlehensverträge;
  • Bauverträge;
  • Kauf- und Verkaufsverträge;
  • Sendungsvereinbarungen;
  • Agenturverträge;
  • Geheimhaltungsvereinbarungen;
  • Übernahmeverträge;
  • Festsetzungsvereinbarungen;
  • Vertriebsvereinbarungen.

Wenn Sie mieten Law & More Um einen Kooperationsvertrag zu erstellen, sprechen wir mit Ihnen über Ihre Wünsche. Dann werden wir die Möglichkeiten prüfen und mit Sorgfalt eine Vereinbarung für Sie vorbereiten.

Wir sind es gewohnt, schnell und präzise zu arbeiten und Sie müssen nicht lange auf Antworten auf Ihre Fragen warten. Benötigen Sie Hilfe bei der Erstellung eines Kooperationsvertrages? Füllen Sie das Kontaktformular aus von Law & More.

Willst du was wissen Law & More kann für Sie als Anwaltskanzlei in Eindhoven und Amsterdam?
Dann kontaktieren Sie uns telefonisch unter +31 40 369 06 80 oder senden Sie eine E-Mail an:
Herr. Tom Meevis, Anwalt bei Law & More – tom.meevis@lawandmore.nl
Herr. Maxim Hodak, Rechtsanwalt bei & More – maxim.hodak@lawandmore.nl

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