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Gute und schnelle Kommunikation

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Persönliche Herangehensweise

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Unsere Arbeitsweise stellt sicher, dass 100 % unserer Kunden uns weiterempfehlen und wir im Durchschnitt mit einer 9.4 bewertet werden

Insolvenzanwalt

Besorgniserregende finanzielle Entwicklungen und andere Umstände, unter denen Unternehmen ihre Gläubiger nicht mehr bezahlen können, können zur Insolvenz eines Unternehmens führen. Insolvenz kann für alle Beteiligten ein Albtraum sein. Wenn Ihr Unternehmen finanzielle Probleme hat, ist es sehr wichtig, sich an einen Insolvenzanwalt zu wenden. Ob Konkursantrag oder Konkursabwehr, unser Konkursanwalt berät Sie über die beste Vorgehensweise und Strategie.

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Law & More unterstützt Direktoren, Aktionäre, Mitarbeiter und Gläubiger von Parteien, die Insolvenz angemeldet haben. Unser Team ist bestrebt, Maßnahmen zu ergreifen, um die Folgen einer Insolvenz zu begrenzen. Wir beraten Sie bei der Einigung mit Gläubigern, ermöglichen einen Relaunch oder helfen bei Gerichtsverfahren. Law & More bietet folgende Dienstleistungen rund um die Insolvenz an:

  • Beratung in Bezug auf Konkurs oder Zahlungsaufschub;
  • Vereinbarungen mit Gläubigern treffen;
  • einen Neustart durchführen;
  • umstrukturieren;
  • Beratung zur persönlichen Haftung von Direktoren, Anteilseignern oder anderen interessierten Parteien;
  • Durchführung von Gerichtsverfahren;
  • Insolvenzantrag für Schuldner.

Rubin van Kersbergen

Rubin van Kersbergen

RECHTSANWALT

ruby.van.kersbergen@lawandmore.nl

Anwaltskanzlei in Eindhoven und Amsterdam

Firmenanwalt

"Law & More Anwälte
sind beteiligt und können sich einfühlen
mit dem Problem des Kunden“

Wenn Sie Gläubiger sind, können wir Sie bei der Durchsetzung des Ihnen zustehenden Aussetzungs-, Pfand- oder Aufrechnungsrechts unterstützen. Auch bei der Durchsetzung Ihrer Sicherungsrechte, wie Pfand- und Hypothekenrecht, Eigentumsvorbehalt, Bankbürgschaften, Sicherheitsleistungen oder gesamtschuldnerische Klagen, können wir Sie unterstützen.

Als Schuldner unterstützen wir Sie bei der Beantwortung von Fragen zu den oben genannten Sicherungsrechten und den damit verbundenen Risiken. Wir beraten Sie auch darüber, inwieweit ein Gläubiger berechtigt ist, bestimmte Rechte auszuüben und unterstützen Sie bei der missbräuchlichen Ausübung dieser Rechte.

Aufschub

Nach dem Insolvenzgesetz kann ein Schuldner, der davon ausgeht, dass er seine ausstehenden Schulden nicht begleichen kann, einen Stundungsantrag stellen. Dies bedeutet, dass einem Schuldner ein Zahlungsverzug gewährt wird. Dieser Aufschub kann nur juristischen und natürlichen Personen gewährt werden, die einen selbständigen Beruf oder ein Gewerbe ausüben. Sie kann auch nur vom Schuldner oder vom Unternehmen selbst beantragt werden. Zweck dieser Verzögerung ist es, eine Insolvenz abzuwenden und den Fortbestand des Unternehmens zu ermöglichen. Die Überweisung gibt dem Schuldner Zeit und Gelegenheit, sein Geschäft in Ordnung zu bringen. In der Praxis führt diese Möglichkeit häufig zu Zahlungsvereinbarungen mit Schuldnern. Die Überweisung kann daher im Falle einer drohenden Insolvenz eine Lösung bieten. Allerdings gelingt es Schuldnern nicht immer, ihr Geschäft in Ordnung zu bringen. Ein Zahlungsverzug wird daher oft als Vorbote einer Insolvenz angesehen.

Was Kunden über uns sagen

Unsere Insolvenzanwälte helfen Ihnen gerne weiter:

Office Law & More

Bankruptcy

Insolvenzrecht in den Niederlanden

Nach dem Konkursgesetz wird ein Schuldner, der sich in der Situation befindet, dass er nicht zahlt, per Gerichtsbeschluss für insolvent erklärt. Der Zweck des Konkurses besteht darin, das Vermögen des Schuldners unter den Gläubigern aufzuteilen. Der Schuldner kann eine Privatperson sein, wie eine natürliche Person, ein Einzelunternehmen oder eine offene Handelsgesellschaft, aber auch eine juristische Person, wie eine BV oder eine NV Ein Schuldner kann für insolvent erklärt werden, wenn es mindestens zwei Gläubiger gibt .

Außerdem muss mindestens eine Schuld unbezahlt sein, obwohl sie es hätte sein sollen. In diesem Fall liegt eine einbringliche Forderung vor. Der Insolvenzantrag kann sowohl auf eigene Erklärung des Antragstellers als auch auf Antrag eines oder mehrerer Gläubiger gestellt werden. Liegen Gründe des öffentlichen Interesses vor, kann auch die Staatsanwaltschaft Insolvenz anmelden.

Nach einer Insolvenzeröffnung verliert der Insolvenzverwalter die Verfügungs- und Verwaltungsrechte über sein zum Insolvenzverfahren gehörendes Vermögen. Die insolvente Partei kann dann keinen Einfluss mehr auf diese Vermögenswerte ausüben. Ein Treuhänder wird ernannt; dies ist ein gerichtlicher Treuhänder, der mit der Verwaltung und Liquidation der Insolvenzmasse beauftragt wird. Der Treuhänder wird daher entscheiden, was mit dem Vermögen des Insolvenzverwalters geschieht. Es ist möglich, dass sich der Treuhänder mit den Gläubigern einigt. In diesem Zusammenhang kann vereinbart werden, dass zumindest ein Teil ihrer Schulden abbezahlt wird. Kann eine solche Einigung nicht erzielt werden, wird der Insolvenzverwalter den Insolvenzantrag stellen. Der Nachlass wird verkauft und der Erlös unter den Gläubigern aufgeteilt. Nach der Abwicklung wird eine in Konkurs gemeldete juristische Person aufgelöst.

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