Zivile Scheidung
Eine zivilrechtliche Scheidung wird auch als kollaborative Scheidung bezeichnet, d. h. eine Scheidung, die den kollaborativen Gesetzen entspricht. Bei einer zivilrechtlichen oder kooperativen Scheidung behalten beide Seiten einen Rechtsbeistand, der einen kooperativen Stil verfolgt und zusammenarbeiten, um zu versuchen, die Probleme zu lösen oder zumindest den Umfang und das Ausmaß des Streits zu minimieren. Rechtsanwälte und ihre Mandanten versuchen, einen Konsens herzustellen und so viele Entscheidungen wie möglich außergerichtlich zu treffen.
Benötigen Sie Rechtsbeistand oder Beratung zum Thema Scheidung? Oder haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Unser Scheidungsanwälte hilft Ihnen gerne weiter!
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