Rente Scheidung
Kompetente Beratung bei Rentenscheidungen
Im Falle einer Scheidung haben Sie beide Anspruch auf die Hälfte der Rente Ihres Partners. Das ist gesetzlich festgelegt. Es betrifft nur die Rente, die Sie während Ihrer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft erworben haben. Diese Aufteilung wird als „Rentenausgleich“ bezeichnet. Wenn Sie die Rente anders aufteilen möchten, können Sie Vereinbarungen darüber treffen. Sie können diese Vereinbarungen von einem Notar in Ihrem Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag festhalten lassen oder Sie können einen Anwalt oder Mediator halten diese Vereinbarungen in einer Scheidungsvereinbarung fest. In diesem Dokument sind alle Vereinbarungen enthalten, wie z. B. die Verteilung Ihres Eigentums, Ihres Hauses, Ihrer Rente, Ihrer Schulden und wie Sie den Unterhalt regeln. Sie können auch eine andere Aufteilung wählen. In diesem Fall gleichen Sie Ihren Anspruch auf eine Rente mit anderen Rechten aus. Wenn Sie beispielsweise einen größeren Teil Ihrer Rente erhalten, können Sie sich dafür entscheiden, weniger Unterhalt von Ihrem Ehepartner zu erhalten.
Benötigen Sie Rechtsbeistand oder Beratung zum Thema Scheidung? Oder haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Unser Scheidungsanwälte hilft Ihnen gerne weiter!
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Herr. Tom Meevis, Anwalt bei Law & More - [E-Mail geschützt]
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