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Emissionshandel (Energierecht)
Viele große Fabriken und Energiekonzerne emittieren Treibhausgase wie CO2. Gemäß dem Kyoto-Protokoll und der Klimakonvention dient der Emissionshandel dazu, den Ausstoß solcher Treibhausgase aus der Industrie und dem Energiesektor zu reduzieren. Der Emissionshandel in den Niederlanden wird durch das europäische Emissionshandelssystem, das EU ETS, geregelt. Innerhalb des EU-ETS wurde ein Grenzwert für Emissionsrechte festgelegt, der der zulässigen Gesamtemission von CO2 entspricht. Diese Grenze leitet sich aus den Reduktionszielen ab, die die EU erreichen will und stellt sicher, dass die Emissionen aller Unternehmen im Emissionshandel das gesetzte Ziel nicht überschreiten.
Schnellmenü
Emissionsberechtigungen
Ein Unternehmen, das an einem Emissionshandelssystem teilnimmt, erhält eine jährliche Menge an kostenlosen Emissionsberechtigungen. Dieser wird teilweise auf Basis bisheriger Produktionsstufen und Benchmarks für die CO2-Effizienz des Produktionsprozesses des Unternehmens berechnet. Ein Emissionszertifikat gibt jedem Unternehmen das Recht, eine bestimmte Menge an Treibhausgasen zu emittieren und entspricht 1 Tonne CO2-Emissionen. Ist Ihr Unternehmen für die Zuteilung von Emissionsrechten berechtigt? Dann ist es wichtig, richtig zu berechnen, wie viel CO2 Ihr Unternehmen jährlich ausstößt, um die richtige Anzahl an Emissionsrechten zu erhalten. Denn jedes Unternehmen muss jedes Jahr so viele Emissionsrechte abgeben, wie es in Tonnen Treibhausgas emittiert hat.
Unsere Expertise im Energierecht
Sauberer Strom
Wir konzentrieren uns auf das Energierecht, das sich auf Wind- und Sonnenenergie konzentriert.
Für das Umweltrecht gelten sowohl niederländisches als auch europäisches Recht. Lassen Sie sich von uns informieren und beraten.
Energieerzeuger
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Emissionshandel
Unternehmen, die mehr Treibhausgase emittieren, als sie Emissionsberechtigungen zur Abgabe haben, riskieren eine Geldstrafe. Ist das bei Ihrem Unternehmen der Fall? In diesem Fall können Sie zusätzliche Emissionsberechtigungen kaufen, um ein Bußgeld zu vermeiden. Zusätzliche Emissionsberechtigungen können Sie beispielsweise von Händlern von Emissionsrechten wie Banken, Investoren oder Handelsagenturen nicht nur kaufen, sondern auch bei einer Auktion erwerben. Es kann aber auch sein, dass Ihr Unternehmen weniger Treibhausgase emittiert und somit Emissionsberechtigungen behält. In diesem Fall können Sie mit dem Handel dieser Emissionsberechtigungen beginnen. Bevor Sie mit Emissionsberechtigungen handeln können, muss im EU-Register, in dem sich die Berechtigungen befinden, ein Konto eröffnet werden. Dies liegt daran, dass die EU und/oder die UN jede Transaktion registrieren und überprüfen möchten.
Was Kunden über uns sagen
Unsere Energieanwälte sind bereit, Ihnen zu helfen:
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Emissionsgenehmigung
Bevor Sie an einem Emissionshandelssystem teilnehmen können, muss Ihr Unternehmen über eine gültige Genehmigung verfügen. Schließlich dürfen Unternehmen in den Niederlanden nicht einfach Treibhausgase ausstoßen und müssen, sofern sie in den Anwendungsbereich des Umweltgesetzes fallen, eine Emissionsgenehmigung bei der niederländischen Emissionsbehörde (NEa) beantragen. Um sich für eine Emissionsgenehmigung zu qualifizieren, muss Ihr Unternehmen einen Monitoringplan erstellen und von der NEa genehmigen lassen. Wenn Ihr Monitoringkonzept genehmigt und die Emissionsgenehmigung erteilt wird, müssen Sie das Monitoringkonzept dann aktuell halten, damit das Dokument immer die Ist-Situation widerspiegelt. Außerdem sind Sie verpflichtet, der NEa jährlich einen geprüften Emissionsbericht vorzulegen und die Daten aus dem Emissionsbericht in das CO2-Emissionshandelsregister einzutragen.
Beschäftigt sich Ihr Unternehmen mit dem Emissionshandel und haben Sie diesbezüglich Fragen oder Probleme? Oder benötigen Sie Hilfe bei der Beantragung einer Emissionsgenehmigung? In beiden Fällen sind Sie bei uns richtig. Unsere Spezialisten konzentrieren sich auf den Emissionshandel und wissen, wie sie Ihnen helfen können.
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