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Emissionshandelsgesetz Niederlande (Energierecht)

Viele große Fabriken und Energieunternehmen stoßen Treibhausgase wie CO2 aus. Gemäß dem Kyoto-Protokoll und der Klimakonvention dient der Emissionshandel dazu, den Ausstoß solcher Treibhausgase aus der Industrie und dem Energiesektor zu reduzieren. Der Emissionshandel in den Niederlanden wird durch das europäische Emissionshandelssystem, das EU-EHS, geregelt. Im Rahmen des EU-EHS wurde eine Grenze für Emissionsrechte festgelegt, die der zulässigen Gesamtemission von CO2 entspricht. Diese Grenze leitet sich aus den Reduktionszielen ab, die die EU erreichen möchte, und stellt sicher, dass die Emissionen aller Unternehmen, die dem Emissionshandel unterliegen, das festgelegte Ziel nicht überschreiten.

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Emissionsberechtigungen

Ein Unternehmen, das an einem Emissionshandelssystem teilnimmt, erhält jährlich eine Menge an kostenlosen Emissionszertifikaten. Diese werden teilweise auf Grundlage früherer Produktionsmengen und Benchmarks für die CO2-Effizienz des Produktionsprozesses des Unternehmens berechnet. Ein Emissionszertifikat berechtigt jedes Unternehmen zum Ausstoß einer bestimmten Menge an Treibhausgasen und entspricht einer Tonne CO1-Emissionen. 

Ist Ihr Unternehmen berechtigt, Emissionsrechte zugeteilt zu bekommen? Dann ist es wichtig, richtig zu berechnen, wie viel CO2 Ihr Unternehmen jährlich ausstößt, um die richtige Anzahl an Emissionsrechten zu erhalten. Denn jedes Unternehmen muss jedes Jahr so ​​viele Emissionsrechte abgeben, wie es an Tonnen Treibhausgasen ausgestoßen hat.

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Tom Meivis

GESCHÄFTSFÜHRENDER PARTNER / ANWALT

tom.meevis@lawandmore.nl

Unsere Expertise im Energierecht

Sauberer Strom

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Wir konzentrieren uns auf Energie Rechtswesen deren Schwerpunkt auf Wind- und Solarenergie liegt.

Für das Umweltrecht gelten sowohl niederländisches als auch europäisches Recht. Lassen Sie sich von uns informieren und beraten.

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Energieerzeuger

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Emissionshandel

Unternehmen, die mehr Treibhausgase ausstoßen, als sie über Emissionsrechte verfügen, riskieren eine Geldbuße. Ist das bei Ihrem Unternehmen der Fall? Dann können Sie zusätzliche Emissionsrechte kaufen, um einer Geldbuße zu entgehen. Sie können zusätzliche Emissionsrechte nicht nur von beispielsweise Emissionsrechtehändlern wie Banken, Investoren oder Handelsagenturen kaufen, sondern diese auch bei einer Auktion erwerben. 

Es kann aber auch sein, dass Ihr Unternehmen weniger Treibhausgase ausstößt und deshalb Emissionsrechte behält. In diesem Fall können Sie mit dem Handel dieser Emissionsrechte beginnen. Bevor Sie mit Emissionsrechten handeln können, muss ein Konto im EU-Register eröffnet werden, in dem sich die Rechte befinden. Denn die EU und/oder die UNO wollen jede Transaktion registrieren und kontrollieren.

Was Kunden über uns sagen

Unsere Energieanwälte sind bereit, Ihnen zu helfen:

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Emissionsgenehmigung

Emissionsgenehmigung

Bevor Sie an einem Emissionshandelssystem teilnehmen können, muss Ihr Unternehmen über eine gültige Genehmigung verfügen. Unternehmen in den Niederlanden dürfen nämlich nicht einfach Treibhausgase ausstoßen und müssen, sofern sie in den Geltungsbereich des Umweltmanagementgesetzes fallen, bei der niederländischen Emissionsbehörde (NEa) eine Emissionsgenehmigung beantragen. Um sich für eine Emissionsgenehmigung zu qualifizieren, muss Ihr Unternehmen einen Überwachungsplan erstellen und diesen von der NEa genehmigen lassen. 

Wenn Ihr Überwachungsplan genehmigt und die Emissionsgenehmigung erteilt wird, müssen Sie den Überwachungsplan auf dem neuesten Stand halten, damit das Dokument immer die tatsächliche Situation widerspiegelt. Sie sind außerdem verpflichtet, der NEa jährlich einen geprüften Emissionsbericht vorzulegen und die Daten aus dem Emissionsbericht in das CO2 Emissionshandelsregister.

Beschäftigt sich Ihr Unternehmen mit dem Emissionshandel und haben Sie diesbezüglich Fragen oder Probleme? Oder benötigen Sie Hilfe bei der Beantragung einer Emissionsgenehmigung? In beiden Fällen sind Sie bei uns richtig. Unsere Spezialisten konzentrieren sich auf den Emissionshandel und wissen, wie sie Ihnen helfen können.

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Herr. Tom Meevis, Anwalt bei Law & More – tom.meevis@lawandmore.nl
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