#MeToo, das Drama um The Voice of Holland, die Angstkultur bei De Wereld Draait Door und so weiter. In den Nachrichten und sozialen Medien wimmelt es nur so von Geschichten über transgressives Verhalten am Arbeitsplatz. Aber was ist die Rolle des Arbeitgebers, wenn es um transgressives Verhalten geht? Sie können darüber in diesem Blog lesen.
Was ist transgressives Verhalten?
Transgressives Verhalten bezieht sich auf das Verhalten einer Person, bei dem die Grenzen einer anderen Person nicht respektiert werden. Dies kann sexuelle Belästigung, Mobbing, Aggression oder Diskriminierung umfassen. Grenzüberschreitendes Verhalten kann sowohl online als auch offline stattfinden. Ein bestimmtes transgressives Verhalten mag zunächst harmlos erscheinen und nicht störend gemeint sein, aber es schadet der anderen Person oft auf körperlicher, emotionaler oder mentaler Ebene. Dieser Schaden kann ernsthafte gesundheitliche Probleme für die betroffene Person verursachen, aber letztendlich den Arbeitgeber in Form von Arbeitsunzufriedenheit und erhöhten Fehlzeiten schädigen. Daher sollte am Arbeitsplatz ersichtlich sein, welches Verhalten angemessen oder unangemessen ist und welche Folgen das Überschreiten dieser Grenzen hat.
Pflichten des Arbeitgebers
Nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen Arbeitgeber für ein sicheres Arbeitsumfeld sorgen. Der Arbeitgeber muss Maßnahmen ergreifen, um regelwidriges Verhalten zu verhindern und ihm entgegenzuwirken. Arbeitgeber gehen in der Regel damit um, indem sie ein Verhaltensprotokoll befolgen und einen vertraulichen Berater ernennen. Außerdem müssen Sie selbst mit gutem Beispiel vorangehen.
Protokoll führen
Eine Organisation muss Klarheit darüber haben, welche Grenzen innerhalb der Unternehmenskultur gelten und wie mit Grenzüberschreitungen umgegangen wird. Dies stellt nicht nur sicher, dass Mitarbeiter diese Grenzen weniger wahrscheinlich überschreiten, sondern Mitarbeiter, die auf transgressives Verhalten stoßen, wissen, dass ihr Arbeitgeber sie schützen und ihnen ein Gefühl der Sicherheit geben wird. Solche Protokolle sollten daher deutlich machen, welches Verhalten von Mitarbeitern erwartet wird und welches Verhalten unter regelwidriges Verhalten fällt. Es sollte auch eine Erläuterung enthalten, wie ein Arbeitnehmer ein regelwidriges Verhalten melden kann, welche Schritte der Arbeitgeber nach einer solchen Meldung unternimmt und welche Folgen ein regelwidriges Verhalten am Arbeitsplatz hat. Natürlich ist es wichtig, dass die Arbeitnehmer die Existenz dieses Protokolls kennen und dass der Arbeitgeber entsprechend handelt.
Treuhänder
Durch die Bestellung einer Vertrauensperson haben Mitarbeiter eine Anlaufstelle für Fragen und Meldungen. Ein Treuhänder hat daher das Ziel, den Mitarbeitern Orientierung und Unterstützung zu bieten. Die Vertrauensperson kann entweder eine Person innerhalb oder unabhängig von außerhalb der Organisation sein. Eine Vertrauensperson von außerhalb der Organisation hat den Vorteil, dass sie nie in das Problem involviert ist, was die Ansprache erleichtern kann. Wie beim Verhaltensprotokoll müssen die Mitarbeiter die Vertrauensperson und deren Kontaktmöglichkeiten kennen.
Unternehmenskultur
Unter dem Strich muss der Arbeitgeber eine offene Kultur innerhalb der Organisation sicherstellen, in der solche Probleme diskutiert werden können und die Mitarbeiter das Gefühl haben, dass sie sich gegenseitig für unerwünschtes Verhalten zur Rechenschaft ziehen können. Daher sollte der Arbeitgeber dieses Thema ernst nehmen und diese Haltung gegenüber seinen Mitarbeitern zeigen. Dazu gehört auch, Maßnahmen zu ergreifen, wenn grenzüberschreitendes Verhalten gemeldet wird. Diese Schritte sollten sehr stark von der Situation abhängen. Dennoch ist es wichtig, sowohl dem Opfer als auch anderen Mitarbeitern zu zeigen, dass grenzüberschreitendes Verhalten am Arbeitsplatz nicht toleriert wird.
Haben Sie als Arbeitgeber Fragen zur Einführung einer Richtlinie zu transgressivem Verhalten am Arbeitsplatz? Oder sind Sie als Arbeitnehmer Opfer von Fehlverhalten am Arbeitsplatz und Ihr Arbeitgeber ergreift keine ausreichenden Maßnahmen? Dann kontaktieren Sie uns! Unser Arbeitsrechtsanwälte hilft Ihnen gerne weiter!