Dem Vater die elterliche Sorge entziehen: Geht das?

Dem Vater die elterliche Sorge entziehen: Geht das?

Wenn der Vater ein Kind nicht betreuen und erziehen kann oder ein Kind in seiner Entwicklung ernsthaft bedroht ist, kann die Entziehung der elterlichen Gewalt folgen. In einigen Fällen kann Mediation oder andere soziale Unterstützung eine Lösung bieten, aber die Beendigung der elterlichen Sorge ist eine logische Wahl, wenn dies fehlschlägt. Unter welchen Voraussetzungen kann das Sorgerecht des Vaters beendet werden? Bevor wir diese Frage beantworten können, müssen wir genau wissen, was elterliche Gewalt ist und was sie beinhaltet.

Was ist die elterliche Autorität?

Wenn Sie das Sorgerecht für ein Kind haben, können Sie wichtige Entscheidungen treffen, die das Kind betreffen. Dazu gehören zum Beispiel die Schulwahl und Entscheidungen über Betreuung und Erziehung. Bis zu einem bestimmten Alter haften Sie auch für Schäden, die Ihr Kind verursacht. Beim gemeinsamen Sorgerecht sind beide Elternteile für die Erziehung und Betreuung des Kindes zuständig. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, spricht man vom alleinigen Sorgerecht.

Bei der Geburt eines Kindes hat die Mutter automatisch das Sorgerecht für das Kind. Ist die Mutter verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft, hat auch der Vater von Geburt an das Sorgerecht. In Fällen, in denen die Eltern nicht verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, hat der Vater kein automatisches Sorgerecht. Der Vater muss dies dann mit Zustimmung der Mutter beantragen.

Hinweis: Die elterliche Sorge ist unabhängig davon, ob der Vater das Kind anerkannt hat. Darüber gibt es oft viel Verwirrung. Siehe dazu unseren anderen Blog „Anerkennung und elterliche Autorität: die Unterschiede erklärt“.

Verweigerung der elterlichen Autorität Vater

Wenn die Mutter nicht möchte, dass der Vater das Sorgerecht für das Kind durch Zustimmung erhält, kann die Mutter die Zustimmung verweigern. In diesem Fall kann der Vater das Sorgerecht nur gerichtlich erlangen. Letzterer muss dann seinen Anwalt beauftragen, beim Gericht die Erlaubnis zu beantragen.

Achtung! Am Dienstag, 22. März 2022, hat der Senat dem Gesetzentwurf zugestimmt, der unverheirateten Partnern das gesetzliche gemeinsame Sorgerecht bei Anerkennung ihres Kindes ermöglicht. Unverheiratete und nicht eingetragene Partner erhalten mit Inkrafttreten dieses Gesetzes mit der Anerkennung des Kindes automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Dieses Gesetz ist jedoch bisher nicht in Kraft getreten.

Wann endet die elterliche Sorge?

Die elterliche Gewalt endet in folgenden Fällen:

  • Wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Damit ist das Kind offiziell erwachsen und darf wichtige Entscheidungen selbst treffen;
  • wenn das Kind vor Vollendung des 18. Lebensjahres in die Ehe eintritt. Dies bedarf einer besonderen Erlaubnis, da das Kind durch die Eheschließung volljährig wird;
  • Wenn ein 16- oder 17-jähriges Kind alleinerziehende Mutter wird und das Gericht einem Antrag auf Volljährigkeit stattgibt.
  • Durch die Entlassung oder den Entzug der elterlichen Sorge für ein oder mehrere Kinder.

Dem Vater die elterliche Autorität entziehen

Will die Mutter dem Vater das Sorgerecht entziehen? Gegebenenfalls sollte hierzu ein Antragsverfahren beim Gericht eingeleitet werden. Bei der Beurteilung der Situation geht es dem Richter in erster Linie darum, ob die Änderung dem Wohl des Kindes dient. Grundsätzlich verwendet der Richter hierfür das sogenannte „Clamping-Kriterium“. Der Richter hat viel Freiheit bei der Interessenabwägung. Die Prüfung des Kriteriums besteht aus zwei Teilen:

  • Es besteht ein unannehmbares Risiko, dass das Kind zwischen den Eltern eingeschlossen wird oder verloren geht, und es ist nicht zu erwarten, dass sich dies in absehbarer Zeit ausreichend verbessert, oder es ist anderweitig eine Änderung des Sorgerechts im besten Interesse des Kindes erforderlich.

Diese Maßnahme wird grundsätzlich nur in Situationen angewandt, die für das Kind sehr schädlich sind. Dies kann eines oder mehrere der folgenden Verhaltensweisen umfassen:

  • Schädliches/kriminelles Verhalten gegenüber oder in Gegenwart des Kindes;
  • Schädliches/kriminelles Verhalten auf der Ebene des Ex-Partners. Verhalten, das sicherstellt, dass dem anderen sorgeberechtigten Elternteil vernünftigerweise nicht (mehr) zugemutet werden kann, sich mit dem schädigenden Elternteil zu beraten;
  • Verzögern oder (unmotiviertes) Blockieren von Entscheidungen, die für das Kind von entscheidender Bedeutung sind. Für Beratungen nicht erreichbar oder „unauffindbar“ sein;
  • Verhalten, das das Kind in einen Loyalitätskonflikt zwingt;
  • Verweigerung der Hilfeleistung für die Eltern untereinander und/oder für das Kind.

Ist die Beendigung des Sorgerechts endgültig?

Die Beendigung der Haft ist in der Regel endgültig und beinhaltet keine vorübergehende Maßnahme. Aber wenn sich die Umstände geändert haben, kann der Vater, der das Sorgerecht verloren hat, das Gericht bitten, sein Sorgerecht „wieder herzustellen“. Selbstverständlich muss der Vater dann nachweisen, dass er in der Zwischenzeit (dauerhaft) die Verantwortung für Fürsorge und Erziehung tragen kann.

Zuständigkeit

In der Rechtsprechung kommt es selten vor, dass dem Vater die elterliche Sorge entzogen oder verweigert wird. Eine schlechte Kommunikation zwischen den Eltern scheint nicht mehr ausschlaggebend zu sein. Wir sehen auch zunehmend, dass der Richter auch dann noch die elterliche Gewalt behält, wenn kein Kontakt mehr zwischen dem Kind und dem anderen Elternteil besteht; um dieses „letzte Band“ nicht zu zerschneiden. Wenn der Vater sich an die üblichen Umgangsformen hält und zu einer Beratung bereit und verfügbar ist, hat ein Antrag auf alleiniges Sorgerecht wenig Aussicht auf Erfolg. Liegen dagegen hinreichende Anhaltspunkte gegen den Vater wegen schädigender Ereignisse vor, die zeigen, dass die gemeinsame elterliche Sorge nicht funktioniert, dann ist ein Antrag wesentlich erfolgreicher.

Conclusion

Ein schlechtes Verhältnis zwischen den Eltern reicht nicht aus, um dem Vater die elterliche Autorität zu entziehen. Eine Sorgerechtsänderung ist naheliegend, wenn eine Situation vorliegt, in der die Kinder zwischen den Eltern eingeklemmt oder verloren sind und kurzfristig keine Besserung eintritt.

Wenn eine Mutter eine Sorgerechtsänderung wünscht, ist entscheidend, wie sie dieses Verfahren einleitet. Der Richter prüft auch ihren Beitrag zu der Situation und welche Maßnahmen sie ergriffen hat, damit die elterliche Autorität funktioniert.

Haben Sie Fragen zu diesem Artikel? Dann wenden Sie sich bitte an unsere Anwälte der Familie unverbindlich. Wir beraten und begleiten Sie gerne.

 

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