Erwerb der niederländischen Staatsangehörigkeit

Erwerb der niederländischen Staatsangehörigkeit

Möchten Sie in die Niederlande kommen, um zu arbeiten, zu studieren oder bei Ihrer Familie/Ihrem Partner zu bleiben? Bei einem berechtigten Aufenthaltszweck kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Der Einwanderungs- und Einbürgerungsdienst (IND) stellt je nach Ihrer Situation Aufenthaltsgenehmigungen sowohl für den vorübergehenden als auch für den dauerhaften Aufenthalt aus.

Nach einem ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt in den Niederlanden von mindestens fünf Jahren ist es möglich, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Wenn einige zusätzliche strenge Bedingungen erfüllt sind, ist es sogar möglich, die niederländische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung zu beantragen. Die Einbürgerung ist ein aufwändiges und teures Antragsverfahren bei der Gemeinde. Das Verfahren kann weniger als ein Jahr bis zu zwei Jahren dauern. In diesem Blog gehe ich darauf ein, welche Voraussetzungen Sie unter anderem erfüllen müssen, um eine Einbürgerung zu beantragen.

Angesichts der Komplexität des Verfahrens ist es ratsam, einen Anwalt zu beauftragen, der Sie durch den Prozess führen und sich auf Ihre spezifische und individuelle Situation konzentrieren kann. Schließlich bekommst du die hohe Bewerbungsgebühr bei einem negativen Bescheid nicht zurück.

Einbürgerung

AGB

Die Einbürgerung setzt voraus, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind und mindestens 5 Jahre ununterbrochen mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden leben. Zum Zeitpunkt der Beantragung der Einbürgerung ist es wichtig, dass Sie über einen der unten aufgeführten Aufenthaltstitel verfügen:

  • Aufenthaltserlaubnis Asyl unbefristet oder regulär unbefristet;
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU;
  • Befristete Aufenthaltserlaubnis mit nicht vorübergehendem Aufenthaltszweck;
  • Aufenthaltsdokument als Familienangehöriger eines Unionsbürgers;
  • Staatsangehörigkeit eines EU-, EWR- oder Schweizer Landes; oder
  • Aufenthaltsdokument Artikel 50 Austrittsabkommen Brexit (EUV Austrittsabkommen) für britische Staatsbürger und ihre Familienangehörigen.

Für ein positives Ergebnis ist es auch wichtig, dass Sie keine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit der Niederlande darstellen. Schließlich sollten Sie bereit sein, Ihre derzeitige Staatsangehörigkeit nach Möglichkeit aufzugeben, es sei denn, Sie können sich auf einen Ausnahmegrund berufen.

Außerdem ist es trotz Altersvorgabe möglich, dass sich Ihre Kinder unter bestimmten Voraussetzungen bei Ihnen einbürgern.

Erforderliche Unterlagen

Um die niederländische Staatsangehörigkeit zu beantragen, müssen Sie – neben einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder einem anderen Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts – im Besitz eines gültigen Ausweises wie eines Reisepasses sein. Außerdem muss eine Geburtsurkunde aus dem Herkunftsland vorgelegt werden. Außerdem ist die Vorlage eines Integrationszeugnisses, eines sonstigen Integrationsnachweises oder eines Nachweises der (Teil-)Befreiung bzw. Befreiung von der Integrationspflicht erforderlich.

Die Gemeinde überprüft anhand der Basisregistratie Personen (BRP), wie lange Sie tatsächlich in den Niederlanden gelebt haben.

Nachicht (Request)

Die Einbürgerung ist bei der Gemeinde zu beantragen. Sie sollten bereit sein, Ihre derzeitige Staatsangehörigkeit nach Möglichkeit aufzugeben – im Falle einer positiven Entscheidung.

Das IND hat 12 Monate Zeit, um über Ihren Antrag zu entscheiden. In dem Schreiben des IND wird die Frist angegeben, innerhalb derer über Ihren Antrag entschieden wird. Die Entscheidungsfrist beginnt, wenn Sie die Anmeldegebühr bezahlt haben. Nach Erhalt einer positiven Entscheidung müssen weitere Schritte unternommen werden, um tatsächlich die niederländische Staatsangehörigkeit anzunehmen. Fällt der Bescheid negativ aus, können Sie dem Bescheid innerhalb von 6 Wochen widersprechen.

Optionsverfahren

Es ist einfacher und schneller möglich, die niederländische Staatsangehörigkeit zu erwerben, nämlich per Option. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Blog zum Optionsverfahren.

Kontakt

Sie haben Fragen zum Ausländerrecht oder möchten, dass wir Ihnen bei Ihrem Einbürgerungsantrag weiterhelfen? Dann wenden Sie sich gerne an Aylin Selamet, Rechtsanwältin bei Law & More at aylin.selamet@lawandmore.nl oder Ruby van Kersbergen, Rechtsanwalt bei Law & More at ruby.van.kersbergen@lawandmore.nl oder rufen Sie uns an unter +31 (0)40-3690680.

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