BESCHWERDEVERFAHREN DES BÜROS

Law & More legt großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Kunden. Unsere Firma wird sich nach besten Kräften bemühen, für Sie da zu sein. Dennoch kann es vorkommen, dass Sie mit einem bestimmten Aspekt unserer Dienstleistungen unzufrieden sind. Nachfolgend finden Sie die Maßnahmen, die Sie in einem solchen Fall ergreifen können.

Sollten Sie mit der Erstellung und Durchführung eines Abtretungsvertrages, der Qualität unserer Dienstleistungen oder der Höhe unserer Rechnung unzufrieden sein, werden Sie gebeten, Ihre Einwände zunächst bei Ihrem eigenen Rechtsanwalt geltend zu machen. Sie können auch Herrn TGLM Meevis von unserer Kanzlei kontaktieren. Unsere Kanzlei wird die Beschwerde gemäß einem Verfahren bearbeiten, das in unserem Beschwerdeverfahren für das Büro beschrieben ist.

Wir werden in Absprache mit Ihnen schnellstmöglich eine Lösung für das aufgeworfene Problem finden. Wir werden eine solche Lösung immer schriftlich bestätigen. Sie können damit rechnen, innerhalb von 4 Wochen unsere Reaktion auf Ihre Beschwerde schriftlich zu erhalten. Sollten wir von dieser Frist abweichen müssen, werden wir Sie rechtzeitig informieren und den Grund der Abweichung sowie die Frist nennen, innerhalb derer Sie mit einer Reaktion von uns rechnen können.

Artikel 1 Definitionen

In diesem Beschwerdeverfahren haben die nachfolgend aufgeführten Begriffe folgende Bedeutung:

Beschwerde: jede schriftliche Äußerung der Unzufriedenheit durch oder im Namen eines Mandanten gegenüber dem Rechtsanwalt oder der/den unter seiner Verantwortung tätigen Person(en) über den Abschluss oder die Durchführung eines Mandats für freiberufliche Dienstleistungen (overeenkomst van opdracht), die Qualität der erbrachten Dienstleistungen oder der für diese Dienstleistungen in Rechnung gestellte Betrag, jedoch ausgenommen eine Beschwerde im Sinne von Absatz 4 des niederländischen Anwaltsgesetzes (Advocatenwet);

Beschwerdeführer: ein Kunde oder sein Vertreter, der eine Beschwerde einreicht;

Beschwerdebeauftragter: der mit der Bearbeitung der Beschwerde betraute Rechtsanwalt, zunächst Herr TGLM Meevis.

Artikel 2 Geltungsbereich

2.1 Dieses Reklamationsverfahren gilt für jeden Auftrag für professionelle Dienstleistungen von Law & More B.V. an seine Kunden.

2.2 Es liegt in der Verantwortung jedes Anwalts von Law & More B.V. alle Beschwerden in Übereinstimmung mit diesem Beschwerdeverfahren zu bearbeiten.

Artikel 3 Ziele

Das Ziel dieses Beschwerdeverfahrens ist:

  • ein Verfahren festzulegen, mit dem Kundenbeschwerden lösungsorientiert und in angemessener Frist gelöst werden können;
  • ein Verfahren zur Feststellung der Ursache(n) einer Kundenbeschwerde festzulegen;
  • zur Pflege und Verbesserung bestehender Kundenbeziehungen durch die ordnungsgemäße Bearbeitung von Beschwerden;
  • die Reaktion auf jede Beschwerde kundenorientiert zu fördern;
  • die Qualität der Dienstleistungen durch die Lösung und Analyse von Beschwerden zu verbessern.

Artikel 4 Information bei Dienstantritt

4.1 Dieses Beschwerdeverfahren wurde veröffentlicht. In jedem Auftragsschreiben mit einem Kunden wird der Kunde darauf hingewiesen, dass es ein Beschwerdeverfahren gibt und dieses Verfahren für die erbrachten Dienstleistungen gilt.

4.2 Die Allgemeinen Auftragsbedingungen (Algemeinen Geschäftsbedingungen), die für jeden Kundenauftrag gelten (auch aufgrund eines Auftragsschreibens mit einem Kunden), die unabhängige Partei oder Stelle angeben, an die eine Beschwerde gerichtet werden kann, die nicht in Übereinstimmung mit diesem Beschwerdeverfahren gelöst wurde, um zu erhalten eine verbindliche Entscheidung.

4.3 Beschwerden im Sinne von Artikel 1 dieses Beschwerdeverfahrens, die nach der Behandlung gemäß diesem Beschwerdeverfahren nicht gelöst wurden, können an die Streitbeilegungskommission Advocacy (Geschillencommissie Advocatuur).

Artikel 5 Internes Beschwerdeverfahren

5.1 Wenn sich ein Kunde mit einer Beschwerde bezüglich der erteilten Weisungen an die Geschäftsstelle wendet Law & More B.V.., wird die Beschwerde an den Beschwerdebeauftragten weitergeleitet.

5.2 Der Beschwerdebeauftragte informiert den Beschwerdeführer über die Einreichung der Beschwerde und gibt dem Beschwerdeführer und dem Beschwerdeführer Gelegenheit, die Beschwerde zu erläutern.

5.3 Die Person, gegen die die Beschwerde eingereicht wurde, versucht, das Problem gemeinsam mit dem betreffenden Kunden zu lösen, unabhängig davon, ob der Beschwerdebeauftragte eingreift oder nicht.

5.4 Der Beschwerdebeauftragte hat eine Beschwerde innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Beschwerde zu klären oder den Beschwerdeführer über eine Abweichung von dieser Frist unter Angabe von Gründen unter Angabe der Frist, innerhalb derer eine Stellungnahme zu der Beschwerde abgegeben werden soll, zu klären.

5.5 Der Beschwerdebeauftragte informiert den Beschwerdeführer und die Person, gegen die die Beschwerde gerichtet ist, schriftlich über die Stellungnahme zur Begründetheit der Beschwerde, gegebenenfalls mit oder ohne Empfehlungen.

5.6 Wenn die Beschwerde zufriedenstellend bearbeitet wurde, unterzeichnen der Beschwerdeführer, der Beschwerdebeauftragte und die Person, gegen die die Beschwerde eingereicht wurde, die Stellungnahme zur Begründetheit der Beschwerde.

Artikel 6 Vertraulichkeit und kostenlose Bearbeitung von Beschwerden

6.1 Der Beschwerdebeauftragte und die Person, gegen die die Beschwerde eingereicht wurde, wahren hinsichtlich der Bearbeitung der Beschwerde Vertraulichkeit.

6.2 Der Beschwerdeführer schuldet keinen Ersatz hinsichtlich der Kosten der Bearbeitung der Beschwerde.

Artikel 7 Verantwortlichkeiten

7.1 Der Beschwerdebeauftragte ist für die rechtzeitige Bearbeitung der Beschwerde verantwortlich.

7.2 Die Person, gegen die die Beschwerde eingereicht wurde, informiert den Beschwerdebeauftragten über jeden Kontakt mit dem Beschwerdeführer und jede praktikable Lösung.

7.3 Der Beschwerdebeauftragte informiert den Beschwerdeführer über die Bearbeitung der Beschwerde.

7.4 Der Beschwerdebeauftragte sorgt dafür, dass über die Beschwerde eine Akte geführt wird.

Artikel 8 Registrierung von Beschwerden

8.1 Der Beschwerdebeauftragte registriert die Beschwerde unter Angabe des Beschwerdethemas.

8.2 Eine Beschwerde kann in einzelne Themenbereiche unterteilt werden.

8.3 Der Beschwerdebeauftragte berichtet periodisch über die Bearbeitung allfälliger Beschwerden und spricht Empfehlungen aus, um neue Beschwerden zu vermeiden und Verfahren zu verbessern.

8.4 Berichte und Empfehlungen werden mindestens einmal jährlich erörtert und zur Beschlussfassung vorgelegt.

Willst du was wissen Law & More kann für Sie als Anwaltskanzlei in Eindhoven funktioniert Amsterdam?
Dann kontaktieren Sie uns telefonisch unter +31 40 369 06 80 oder senden Sie eine E-Mail an:
Herr. Tom Meevis, Anwalt bei Law & More – tom.meevis@lawandmore.nl
Herr. Maxim Hodak, Rechtsanwalt bei & More – maxim.hodak@lawandmore.nl

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