Law & More ist Montag bis Freitag von 08:00 bis 22:00 Uhr und am Wochenende von 09:00 bis 17:00 Uhr erreichbar
Gute und schnelle Kommunikation
Unsere Anwälte hören sich Ihren Fall an und erarbeiten einen geeigneten Aktionsplan
Persönliche Herangehensweise
Unsere Arbeitsweise stellt sicher, dass 100 % unserer Kunden uns weiterempfehlen und wir im Durchschnitt mit einer 9.4 bewertet werden
#1 Internationale Berufungsanwälte
Es ist üblich, dass eine oder beide Parteien mit einem Urteil in ihrem Fall nicht einverstanden sind. Sind Sie mit dem Urteil des Gerichts nicht einverstanden? Dann besteht die Möglichkeit, dieses Urteil beim Berufungsgericht anzufechten. Diese Möglichkeit gilt jedoch nicht für Zivilsachen mit einem finanziellen Anteil von weniger als 1,750 EUR. Stimmen Sie stattdessen dem Urteil des Gerichts zu? Dann können Sie sich noch am Gerichtsverfahren beteiligen. Schließlich kann sich Ihre Gegenpartei natürlich auch für eine Berufung entscheiden.
Die Möglichkeit der Berufung ist in Titel 7 der niederländischen Zivilprozessordnung geregelt. Diese Möglichkeit beruht auf dem Grundsatz, den Fall in zwei Instanzen zu bearbeiten: in der Regel erstinstanzlich vor Gericht und dann in Berufungsinstanzen. Es wird davon ausgegangen, dass die Behandlung des Falls in zwei Instanzen die Qualität der Justiz sowie das Vertrauen der Bürger in die Rechtspflege verbessert. Die Berufung hat zwei wichtige Funktionen:
• Kontrollfunktion. Bitten Sie das Gericht im Berufungsverfahren, Ihren Fall noch einmal und vollständig zu überprüfen. Das Gericht prüft daher, ob der Richter in erster Instanz die Fakten richtig festgestellt, die Rechtswesen und ob er richtig geurteilt hat. Wenn nicht, wird das Urteil des erstinstanzlichen Richters vom Gericht aufgehoben. • Wiederholungsmöglichkeit. Möglicherweise haben Sie im ersten Rechtszug die falsche Rechtsgrundlage gewählt, Ihre Aussage nicht ausreichend formuliert oder Ihre Aussage zu wenig belegt. Im Berufungsgericht gilt daher der Grundsatz der vollständigen Wiedereinsetzung. Es können nicht nur alle Tatsachen dem Gericht erneut zur Überprüfung vorgelegt werden, sondern Sie als Berufungspartei haben auch die Möglichkeit, die Fehler, die Sie in der ersten Instanz gemacht haben, zu korrigieren. Es besteht auch die Möglichkeit im Einspruchsverfahren Ihren Anspruch zu erhöhen.
"Law & More Anwälte sind beteiligt und können sich einfühlen mit dem Problem des Kunden“
Berufungsfrist
Wenn Sie sich für das Berufungsverfahren beim Gericht entscheiden, müssen Sie innerhalb einer bestimmten Frist Berufung einlegen. Die Dauer dieser Frist hängt von der Art des Falles ab. Betrifft das Urteil ein Urteil a Zivilgericht, haben Sie ab dem Datum des Urteils drei Monate Zeit, um Berufung einzulegen. Mussten Sie sich in erster Instanz mit einem summarischen Verfahren befassen? In diesem Fall gilt nur eine Frist von vier Wochen für die Rechtsbehelfsbelehrung. Hat das Strafgericht Ihren Fall prüfen und beurteilen? In diesem Fall haben Sie nur zwei Wochen nach der Entscheidung Zeit, beim Gericht Berufung einzulegen.
Da die Berufungsfristen der Rechtssicherheit dienen, sind auch diese Fristen strikt einzuhalten. Die Berufungsfrist ist daher eine strenge Frist. Wird innerhalb dieser Frist keine Berufung eingelegt? Dann sind Sie zu spät und damit unzulässig. Nur in Ausnahmefällen kann nach Ablauf der Berufungsfrist Berufung eingelegt werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Ursache der verspäteten Berufung der Richter selbst verschuldet hat, weil er den Beschluss zu spät an die Parteien übermittelt hat.
Was Kunden über uns sagen
Sehr kundenfreundlicher Service und perfekte Beratung! Meevis hat mich in einem arbeitsrechtlichen Fall unterstützt. Er tat dies zusammen mit seiner Assistentin Yara mit großer Professionalität und Integrität. Neben seinen Qualitäten als professioneller Anwalt blieb er stets ein gleichwertiger Mensch, ein Mensch mit einer Seele, die ein warmes und sicheres Gefühl vermittelte. Ich betrat sein Büro mit den Händen in den Haaren, Mr. Meevis gab mir sofort das Gefühl, ich könnte meine Haare loslassen und er würde von diesem Moment an die Führung übernehmen, seine Worte wurden zu Taten und seine Versprechen wurden gehalten. Was mir am besten gefällt, ist der direkte Kontakt, unabhängig von Tag und Uhrzeit, er war da, wenn ich ihn brauchte! Ein Topper! Danke Tom!
Exzellent! Aylin ist einer der besten Scheidungsanwälte, der immer erreichbar ist und ausführliche Antworten gibt. Obwohl wir unseren Prozess von verschiedenen Ländern aus verwalten mussten, hatten wir keine Schwierigkeiten. Sie hat unseren Prozess sehr schnell und reibungslos gemeistert.
Gute Arbeit, Aylin! Sehr professionell und stets effizient in der Kommunikation. Gut gemacht!
Angemessener Ansatz. Tom Meevis war die ganze Zeit über in den Fall involviert und jede Frage meinerseits wurde von ihm schnell und klar beantwortet. Ich werde die Kanzlei (und insbesondere Tom Meevis) auf jeden Fall Freunden, Familie und Geschäftspartnern empfehlen.
Hervorragendes Ergebnis und angenehme Zusammenarbeit. Ich habe meinen Fall vorgestellt LAW and More und es wurde schnell, freundlich und vor allem effektiv geholfen. Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden.
Sehr gute Bearbeitung meines Falles. Ich möchte Aylin ganz herzlich für ihre Bemühungen danken. Wir sind sehr zufrieden mit dem Ergebnis. Bei ihr steht der Kunde immer im Mittelpunkt und uns wurde sehr gut geholfen. Kompetente und sehr gute Kommunikation. Ich kann dieses Büro wirklich empfehlen!
Rechtlich zufrieden mit den erbrachten Leistungen. Meine Situation wurde so gelöst, dass ich nur sagen kann, dass das Ergebnis so ist, wie ich es mir gewünscht habe. Mir wurde zu meiner Zufriedenheit geholfen und die Art und Weise, wie Aylin gehandelt hat, kann als präzise, transparent und entscheidungsfreudig beschrieben werden.
Alles gut organisiert. Von Anfang an hatten wir einen guten Kontakt mit der Anwältin, sie hat uns geholfen, den richtigen Weg zu gehen und mögliche Unsicherheiten beseitigt. Sie war klar und kontaktfreudig, was wir als sehr angenehm empfanden. Sie machte die Informationen klar und durch sie wussten wir genau, was zu tun war und was uns erwarten würde. Eine sehr angenehme Erfahrung mit Law and more, aber vor allem mit dem Anwalt, mit dem wir Kontakt hatten.
Sehr sachkundige und freundliche Leute. Sehr toller und professioneller (Rechts-)Service. Kommunikation und gemeinsame Arbeit gehen schnell vonstatten. Ik ben geholpen von dhr. Tom Meevis und mw. Aylin Acar. Kurz gesagt, ich habe eine gute Erfahrung mit dieser Kanzlei gemacht.
Großartig! Sehr freundliche Leute und sehr guter Service … ich kann nicht anders sagen, das hat super geholfen. Sollte es dazu kommen, werde ich auf jeden Fall wiederkommen.
Vorherige
Next
Unsere Anwälte für Rechtsmittel sind bereit, Ihnen zu helfen:
Direkter Kontakt mit einem Rechtsanwalt
Kurze Wege und klare Absprachen
Verfügbar für alle Ihre Fragen
Erfrischend anders. Konzentrieren Sie sich auf den Kunden
Im Rahmen der Beschwerde gilt grundsätzlich, dass die Vorschriften über die erste Instanz auch für das Beschwerdeverfahren gelten. Die Berufung wird daher mit a . eingeleitet Vorladung in der gleichen Form und mit den gleichen Anforderungen wie in erster Instanz. Eine Angabe der Beschwerdegründe ist jedoch noch nicht erforderlich. Diese Gründe sind nur in der Beschwerdeschrift anzugeben, mit der der Vorladung wird gefolgt.
Rechtsmittelgründe sind alle Gründe, die der Rechtsmittelführer geltend machen muss, um die Aufhebung des angefochtenen Urteils des erstinstanzlichen Gerichts geltend zu machen. Die nicht begründeten Teile des Urteils bleiben in Kraft und werden im Berufungsverfahren nicht mehr erörtert. Auf diese Weise wird die Berufungsdebatte und damit der Rechtsstreit begrenzt. Es ist daher wichtig, einen begründeten Einspruch gegen das erstinstanzliche Urteil einzulegen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu wissen, dass eine sogenannte allgemeine Begründung, die darauf abzielt, den Streit auf das volle Ausmaß des Urteils zu bringen, nicht erfolgreich sein kann und wird. Mit anderen Worten: Die Beschwerdebegründung muss einen konkreten Einwand enthalten, damit der anderen Partei im Rahmen der Verteidigung klar ist, was die Einwände genau sind.
Die Beschwerdeschrift folgt die Verteidigungserklärung. Der Angeklagte kann seinerseits auch das angefochtene Urteil begründen und auf die Rügen des Beschwerdeführers antworten. Die Beschwerdeschrift und die Klageerwiderung beenden in der Regel den Meinungsaustausch im Berufungsverfahren. Nach Austausch der schriftlichen Unterlagen ist es grundsätzlich nicht mehr zulässig, neue Gründe vorzubringen, auch nicht zur Erhöhung des Anspruchs. Es ist daher vorgesehen, dass der Richter die nach der Berufungs- oder Klagebeantwortung vorgebrachten Berufungsgründe nicht mehr beachten kann. Das gleiche gilt für die Erhöhung des Anspruchs. Ausnahmsweise ist ein späterer Grund jedoch noch zulässig, wenn die andere Partei ihre Zustimmung erteilt hat, die Beschwerde sich aus der Art des Streits ergibt oder sich nach Vorlage der schriftlichen Unterlagen ein neuer Umstand ergibt.
Als Ausgangspunkt wird der schriftlichen Runde in erster Instanz immer gefolgt von eine Anhörung vor Gericht. In der Berufung gibt es eine Ausnahme von diesem Grundsatz: Die mündliche Verhandlung vor Gericht ist fakultativ und daher nicht üblich. Die meisten Fälle werden daher vom Gericht in der Regel schriftlich entschieden. Beide Parteien können jedoch das Gericht um eine Verhandlung ihres Falles bitten. Wenn eine Partei eine Anhörung vor dem Berufungsgericht wünscht, muss das Gericht dies zulassen, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor. Insoweit bleibt die Rechtsprechung zum Einspruchsrecht bestehen.
Der letzte Schritt im Rechtsmittelverfahren ist das Urteil. In diesem Urteil gibt das Berufungsgericht an, ob das frühere Urteil des Gerichts richtig war. In der Praxis kann es bis zu sechs Monate oder länger dauern, bis sich die Parteien dem endgültigen Urteil des Berufungsgerichts stellen. Wird der Begründung des Beschwerdeführers stattgegeben, hebt das Gericht das angefochtene Urteil auf und regelt den Fall selbst. Andernfalls wird das Berufungsgericht das angefochtene Urteil folgerichtig bestätigen.
Beschwerde beim Verwaltungsgericht
Sind Sie mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht einverstanden? Dann können Sie auch Berufung einlegen. Wenn Sie jedoch mit Verwaltungsrecht, ist es wichtig zu bedenken, dass Sie sich in diesem Fall zunächst mit anderen Fristen auseinandersetzen müssen. Ab der Verkündung des Urteils des Verwaltungsrichters gibt es in der Regel eine Frist von sechs Wochen, innerhalb derer Sie Berufung einlegen können. Außerdem müssen Sie sich mit anderen Instanzen auseinandersetzen, an die Sie sich im Rahmen einer Berufung wenden können. An welches Gericht Sie sich wenden müssen, hängt von der Art des Falles ab:
• Sozialversicherungs- und Beamtenrecht. Fälle aus dem Sozialversicherungs- und Beamtenrecht werden im Beschwerdeverfahren von der Zentralen Beschwerdekammer (CRvB) behandelt. • Wirtschaftsverwaltungsrecht und Disziplinarrecht. Angelegenheiten im Zusammenhang mit unter anderem dem Wettbewerbsgesetz, dem Postgesetz, dem Warengesetz und dem Telekommunikationsgesetz werden im Beschwerdeverfahren vom Beschwerdeausschuss für Unternehmen (CBb) behandelt. • Einwanderungsrecht und andere Angelegenheiten. Die anderen Fälle, einschließlich der Einwanderungsfälle, werden in Berufungsverfahren von der Verwaltungsgerichtsbarkeitsabteilung des Staatsrates (ABRvS) behandelt.
Nach der Berufung
Normalerweise halten sich die Parteien an das Urteil des Berufungsgerichts und ihr Fall wird daher im Berufungsverfahren entschieden. Sind Sie jedoch mit dem Berufungsurteil des Gerichts nicht einverstanden? Dann besteht die Möglichkeit, bis zu drei Monate nach dem Urteil des Berufungsgerichts beim Obersten Gerichtshof der Niederlande Kassation einzureichen. Diese Option gilt nicht für Entscheidungen der ABRvS, der CRvB und der CBb. Schließlich enthalten die Stellungnahmen dieser Gremien endgültige Urteile. Es ist daher nicht möglich, diese Urteile anzufechten.
Besteht die Möglichkeit der Kassation, ist zu beachten, dass für eine sachliche Beurteilung des Streits kein Raum besteht. Auch die Kassationsgründe sind sehr begrenzt. Schließlich kann die Kassation nur insoweit eingeleitet werden, als die Vorinstanzen das Gesetz nicht korrekt angewandt haben. Es ist ein Verfahren, das Jahre dauern kann und mit hohen Kosten verbunden ist. Es ist daher wichtig, aus einem Berufungsverfahren alles herauszuholen. Law & More hilft Ihnen gerne dabei. Schließlich ist die Berufung in jeder Gerichtsbarkeit ein komplexes Verfahren, an dem häufig große Interessen beteiligt sind. Law & More Rechtsanwälte sind Experten sowohl im Straf-, Verwaltungs- als auch im Zivilrecht und unterstützen Sie gerne in Berufungsverfahren. Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie bitte Law & More.
Law & More Rechtsanwälte Eindhoven Marconilaan 13, 5612 HM Eindhoven, Niederlande
Willst du was wissen Law & More kann für Sie als Anwaltskanzlei in Eindhoven und Amsterdam? Dann kontaktieren Sie uns telefonisch unter +31 40 369 06 80 oder senden Sie eine E-Mail an: Herr. Tom Meevis, Anwalt bei Law & More – tom.meevis@lawandmore.nl
Um die besten Erfahrungen zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Die Zustimmung zu diesen Technologien ermöglicht es uns, Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website zu verarbeiten. Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung kann sich nachteilig auf bestimmte Merkmale und Funktionen auswirken.
Fuktionelle Behandlungen
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist für den rechtmäßigen Zweck unbedingt erforderlich, um die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der ausdrücklich vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurde, oder zum alleinigen Zweck der Übermittlung einer Mitteilung über ein elektronisches Kommunikationsnetz.
Voreinstellungen
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den legitimen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die vom Abonnenten oder Benutzer nicht angefordert werden.
Statistiken
Die technische Speicherung bzw. der Zugriff dient ausschließlich statistischen Zwecken.Die technische Speicherung bzw. der Zugriff dient ausschließlich anonymen statistischen Zwecken. Ohne Vorladung, freiwilliges Einverständnis Ihres Internet Service Providers oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen in der Regel nicht dazu verwendet werden, Sie zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung bzw. der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg für ähnliche Marketingzwecke zu verfolgen.