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#1 Internationale Berufungsanwälte

Es ist üblich, dass eine oder beide Parteien mit einem Urteil in ihrem Fall nicht einverstanden sind. Sind Sie mit dem Urteil des Gerichts nicht einverstanden? Dann besteht die Möglichkeit, dieses Urteil beim Berufungsgericht anzufechten. Diese Möglichkeit gilt jedoch nicht für Zivilsachen mit einem finanziellen Anteil von weniger als 1,750 EUR. Stimmen Sie stattdessen dem Urteil des Gerichts zu? Dann können Sie sich noch am Gerichtsverfahren beteiligen. Schließlich kann sich Ihre Gegenpartei natürlich auch für eine Berufung entscheiden.

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Die Möglichkeit der Berufung ist in Titel 7 der niederländischen Zivilprozessordnung geregelt. Diese Möglichkeit beruht auf dem Grundsatz, den Fall in zwei Instanzen zu bearbeiten: in der Regel erstinstanzlich vor Gericht und dann in Berufungsinstanzen. Es wird davon ausgegangen, dass die Behandlung des Falls in zwei Instanzen die Qualität der Justiz sowie das Vertrauen der Bürger in die Rechtspflege verbessert. Die Berufung hat zwei wichtige Funktionen:

• Kontrollfunktion. Bitten Sie das Gericht im Berufungsverfahren, Ihren Fall noch einmal und vollständig zu überprüfen. Das Gericht prüft daher, ob der Richter in erster Instanz die Fakten richtig festgestellt, die Rechtswesen und ob er richtig geurteilt hat. Wenn nicht, wird das Urteil des erstinstanzlichen Richters vom Gericht aufgehoben.
• Wiederholungsmöglichkeit. Möglicherweise haben Sie im ersten Rechtszug die falsche Rechtsgrundlage gewählt, Ihre Aussage nicht ausreichend formuliert oder Ihre Aussage zu wenig belegt. Im Berufungsgericht gilt daher der Grundsatz der vollständigen Wiedereinsetzung. Es können nicht nur alle Tatsachen dem Gericht erneut zur Überprüfung vorgelegt werden, sondern Sie als Berufungspartei haben auch die Möglichkeit, die Fehler, die Sie in der ersten Instanz gemacht haben, zu korrigieren. Es besteht auch die Möglichkeit im Einspruchsverfahren Ihren Anspruch zu erhöhen.

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Tom Meivis

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Berufungsfrist

Wenn Sie sich für das Berufungsverfahren beim Gericht entscheiden, müssen Sie innerhalb einer bestimmten Frist Berufung einlegen. Die Dauer dieser Frist hängt von der Art des Falles ab. Betrifft das Urteil ein Urteil a Zivilgericht, haben Sie ab dem Datum des Urteils drei Monate Zeit, um Berufung einzulegen. Mussten Sie sich in erster Instanz mit einem summarischen Verfahren befassen? In diesem Fall gilt nur eine Frist von vier Wochen für die Rechtsbehelfsbelehrung. Hat das Strafgericht Ihren Fall prüfen und beurteilen? In diesem Fall haben Sie nur zwei Wochen nach der Entscheidung Zeit, beim Gericht Berufung einzulegen.

Da die Berufungsfristen der Rechtssicherheit dienen, sind auch diese Fristen strikt einzuhalten. Die Berufungsfrist ist daher eine strenge Frist. Wird innerhalb dieser Frist keine Berufung eingelegt? Dann sind Sie zu spät und damit unzulässig. Nur in Ausnahmefällen kann nach Ablauf der Berufungsfrist Berufung eingelegt werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Ursache der verspäteten Berufung der Richter selbst verschuldet hat, weil er den Beschluss zu spät an die Parteien übermittelt hat.

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BerufungDas Verfahren

Im Rahmen der Beschwerde gilt grundsätzlich, dass die Vorschriften über die erste Instanz auch für das Beschwerdeverfahren gelten. Die Berufung wird daher mit a . eingeleitet Vorladung in der gleichen Form und mit den gleichen Anforderungen wie in erster Instanz. Eine Angabe der Beschwerdegründe ist jedoch noch nicht erforderlich. Diese Gründe sind nur in der Beschwerdeschrift anzugeben, mit der der Vorladung wird gefolgt.

Rechtsmittelgründe sind alle Gründe, die der Rechtsmittelführer geltend machen muss, um die Aufhebung des angefochtenen Urteils des erstinstanzlichen Gerichts geltend zu machen. Die nicht begründeten Teile des Urteils bleiben in Kraft und werden im Berufungsverfahren nicht mehr erörtert. Auf diese Weise wird die Berufungsdebatte und damit der Rechtsstreit begrenzt. Es ist daher wichtig, einen begründeten Einspruch gegen das erstinstanzliche Urteil einzulegen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu wissen, dass eine sogenannte allgemeine Begründung, die darauf abzielt, den Streit auf das volle Ausmaß des Urteils zu bringen, nicht erfolgreich sein kann und wird. Mit anderen Worten: Die Beschwerdebegründung muss einen konkreten Einwand enthalten, damit der anderen Partei im Rahmen der Verteidigung klar ist, was die Einwände genau sind.

Die Beschwerdeschrift folgt die Verteidigungserklärung. Der Angeklagte kann seinerseits auch das angefochtene Urteil begründen und auf die Rügen des Beschwerdeführers antworten. Die Beschwerdeschrift und die Klageerwiderung beenden in der Regel den Meinungsaustausch im Berufungsverfahren. Nach Austausch der schriftlichen Unterlagen ist es grundsätzlich nicht mehr zulässig, neue Gründe vorzubringen, auch nicht zur Erhöhung des Anspruchs. Es ist daher vorgesehen, dass der Richter die nach der Berufungs- oder Klagebeantwortung vorgebrachten Berufungsgründe nicht mehr beachten kann. Das gleiche gilt für die Erhöhung des Anspruchs. Ausnahmsweise ist ein späterer Grund jedoch noch zulässig, wenn die andere Partei ihre Zustimmung erteilt hat, die Beschwerde sich aus der Art des Streits ergibt oder sich nach Vorlage der schriftlichen Unterlagen ein neuer Umstand ergibt.

Als Ausgangspunkt wird der schriftlichen Runde in erster Instanz immer gefolgt von eine Anhörung vor Gericht. In der Berufung gibt es eine Ausnahme von diesem Grundsatz: Die mündliche Verhandlung vor Gericht ist fakultativ und daher nicht üblich. Die meisten Fälle werden daher vom Gericht in der Regel schriftlich entschieden. Beide Parteien können jedoch das Gericht um eine Verhandlung ihres Falles bitten. Wenn eine Partei eine Anhörung vor dem Berufungsgericht wünscht, muss das Gericht dies zulassen, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor. Insoweit bleibt die Rechtsprechung zum Einspruchsrecht bestehen.

Der letzte Schritt im Rechtsmittelverfahren ist das Urteil. In diesem Urteil gibt das Berufungsgericht an, ob das frühere Urteil des Gerichts richtig war. In der Praxis kann es bis zu sechs Monate oder länger dauern, bis sich die Parteien dem endgültigen Urteil des Berufungsgerichts stellen. Wird der Begründung des Beschwerdeführers stattgegeben, hebt das Gericht das angefochtene Urteil auf und regelt den Fall selbst. Andernfalls wird das Berufungsgericht das angefochtene Urteil folgerichtig bestätigen.

Beschwerde beim Verwaltungsgericht

Sind Sie mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht einverstanden? Dann können Sie auch Berufung einlegen. Wenn Sie jedoch mit Verwaltungsrecht, ist es wichtig zu bedenken, dass Sie sich in diesem Fall zunächst mit anderen Fristen auseinandersetzen müssen. Ab der Verkündung des Urteils des Verwaltungsrichters gibt es in der Regel eine Frist von sechs Wochen, innerhalb derer Sie Berufung einlegen können. Außerdem müssen Sie sich mit anderen Instanzen auseinandersetzen, an die Sie sich im Rahmen einer Berufung wenden können. An welches Gericht Sie sich wenden müssen, hängt von der Art des Falles ab:

• Sozialversicherungs- und Beamtenrecht. Fälle aus dem Sozialversicherungs- und Beamtenrecht werden im Beschwerdeverfahren von der Zentralen Beschwerdekammer (CRvB) behandelt.
• Wirtschaftsverwaltungsrecht und Disziplinarrecht. Angelegenheiten im Zusammenhang mit unter anderem dem Wettbewerbsgesetz, dem Postgesetz, dem Warengesetz und dem Telekommunikationsgesetz werden im Beschwerdeverfahren vom Beschwerdeausschuss für Unternehmen (CBb) behandelt.
• Einwanderungsrecht und andere Angelegenheiten. Die anderen Fälle, einschließlich der Einwanderungsfälle, werden in Berufungsverfahren von der Verwaltungsgerichtsbarkeitsabteilung des Staatsrates (ABRvS) behandelt.

Nach der BerufungNach der Berufung

Normalerweise halten sich die Parteien an das Urteil des Berufungsgerichts und ihr Fall wird daher im Berufungsverfahren entschieden. Sind Sie jedoch mit dem Berufungsurteil des Gerichts nicht einverstanden? Dann besteht die Möglichkeit, bis zu drei Monate nach dem Urteil des Berufungsgerichts beim Obersten Gerichtshof der Niederlande Kassation einzureichen. Diese Option gilt nicht für Entscheidungen der ABRvS, der CRvB und der CBb. Schließlich enthalten die Stellungnahmen dieser Gremien endgültige Urteile. Es ist daher nicht möglich, diese Urteile anzufechten.

Besteht die Möglichkeit der Kassation, ist zu beachten, dass für eine sachliche Beurteilung des Streits kein Raum besteht. Auch die Kassationsgründe sind sehr begrenzt. Schließlich kann die Kassation nur insoweit eingeleitet werden, als die Vorinstanzen das Gesetz nicht korrekt angewandt haben. Es ist ein Verfahren, das Jahre dauern kann und mit hohen Kosten verbunden ist. Es ist daher wichtig, aus einem Berufungsverfahren alles herauszuholen. Law & More hilft Ihnen gerne dabei. Schließlich ist die Berufung in jeder Gerichtsbarkeit ein komplexes Verfahren, an dem häufig große Interessen beteiligt sind. Law & More Rechtsanwälte sind Experten sowohl im Straf-, Verwaltungs- als auch im Zivilrecht und unterstützen Sie gerne in Berufungsverfahren. Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie bitte Law & More.

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