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Arbeitsvertrag
Ein Arbeitsvertrag ist ein schriftlicher Vertrag, der alle Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer enthält. Der Vertrag enthält alle Rechte und Pflichten für beide Parteien.
Manchmal kann es zu Unklarheiten kommen, ob ein Arbeitsvertrag vorliegt oder nicht. Laut Gesetz ist ein Arbeitsvertrag eine Vereinbarung, bei der sich eine Partei, der Arbeitnehmer, verpflichtet, für eine bestimmte Zeit im Dienst der anderen Partei, des Arbeitgebers, eine Arbeit zu verrichten und für diese Arbeit eine Vergütung erhält. In dieser Definition werden fünf Hauptelemente unterschieden:
- der Arbeitnehmer muss Arbeit leisten;
- der Arbeitgeber muss den Lohn für die Arbeit zahlen;
- die Arbeit muss für einen bestimmten Zeitraum durchgeführt werden;
- es muss ein Autoritätsverhältnis bestehen;
- der Arbeitnehmer muss die Arbeit selbst ausführen.
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Arten von Arbeitsverträgen
Es gibt verschiedene Arten von Arbeitsverträgen und die Art hängt vom Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können einen befristeten Arbeitsvertrag oder einen unbefristeten Arbeitsvertrag abschließen.
Befristeter Arbeitsvertrag
Bei einem befristeten Arbeitsvertrag steht das Vertragsende fest. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, ein Arbeitsverhältnis für einen bestimmten Zeitraum, beispielsweise für die Dauer eines bestimmten Projekts, einzugehen. Der Vertrag endet dann automatisch, wenn das Projekt beendet wird.
Was Kunden über uns sagen
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Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer höchstens dreimal in einem Zeitraum von bis zu 24 Monaten einen befristeten Arbeitsvertrag anbieten. Liegt zwischen den befristeten Arbeitsverträgen ein Zeitraum, in dem kein Arbeitsvertrag bestanden hat, und beträgt dieser Zeitraum maximal 6 Monate, so wird die Zeit zwischen den Verträgen dennoch auf die 24-Monats-Frist angerechnet.
Kündigung befristeter Arbeitsvertrag
Ein befristeter Arbeitsvertrag endet kraft Gesetzes. Das bedeutet, dass der Vertrag automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt endet, ohne dass Sie etwas unternehmen müssen. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer einen Monat im Voraus schriftlich mitteilen, ob und unter welchen Bedingungen der Arbeitsvertrag verlängert wird. Ein befristeter Arbeitsvertrag muss jedoch beendet werden, wenn die Parteien dies vereinbart haben oder dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Ein befristeter Arbeitsvertrag kann nur dann vorzeitig, dh vor Ablauf der Laufzeit des Arbeitsvertrages, gekündigt werden, wenn dies von beiden Seiten schriftlich vereinbart wurde. Es empfiehlt sich daher, in einen befristeten Arbeitsvertrag immer eine vorläufige Kündigungsklausel mit Kündigungsfrist aufzunehmen.
Sie suchen rechtliche Unterstützung bei der Gestaltung eines befristeten Arbeitsvertrags? Die Anwälte von Law & More sind zu Ihren Diensten.
Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit
Ein unbefristeter Arbeitsvertrag wird auch als unbefristeter Arbeitsvertrag bezeichnet. Wird keine Vereinbarung über die Dauer des Vertragsabschlusses getroffen, wird der Arbeitsvertrag als unbefristet angenommen. Diese Art von Arbeitsvertrag läuft bis zu seiner Beendigung.
Kündigung eines Arbeitsvertrages auf unbestimmte Zeit
Ein wichtiger Unterschied zu einem befristeten Arbeitsvertrag ist die Art der Kündigung. Die Kündigung eines Arbeitsvertrages auf unbestimmte Zeit bedarf einer vorherigen Kündigung. Der Arbeitgeber kann bei der UWV eine Kündigungserlaubnis beantragen oder beim Amtsgericht die Auflösung des Vertrages beantragen. Hierfür ist jedoch ein triftiger Grund erforderlich. Erhält der Arbeitgeber die Kündigungserlaubnis, muss er den Arbeitsvertrag unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist kündigen.
Gründe für die Beendigung eines unbefristeten Arbeitsvertrages
Ein Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer nur aus triftigen Gründen entlassen. Daher muss ein begründeter Kündigungsgrund vorliegen. Im Folgenden sind die häufigsten Kündigungsformen aufgeführt.
Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen
Reichen die Umstände im Betrieb des Arbeitgebers aus, die Kündigung eines Arbeitnehmers zu verlangen, spricht man von einer wirtschaftlichen Kündigung. Es können verschiedene wirtschaftliche Gründe zutreffen:
- schlechte oder sich verschlechternde finanzielle Situation;
- Arbeitsreduzierung;
- organisatorische oder technologische Veränderungen innerhalb des Unternehmens;
- Einstellung des Geschäfts;
- Umzug des Unternehmens.
Dysfunktionale Entlassung
Eine Kündigung wegen Funktionsstörung bedeutet, dass der Arbeitnehmer die Arbeitsanforderungen nicht erfüllt und für seinen Arbeitsplatz ungeeignet ist. Dem Arbeitnehmer muss klar sein, was nach Ansicht des Arbeitgebers hinsichtlich seiner Funktionsfähigkeit verbessert werden muss. Im Rahmen des Verbesserungsprozesses müssen regelmäßig Leistungsgespräche mit dem Mitarbeiter geführt werden. Es ist zu erwägen, auf Kosten des Arbeitgebers Kurse oder Coachings durch Dritte anzubieten. Die Gespräche sind zu dokumentieren und in die Personalakte des Arbeitnehmers aufzunehmen. Darüber hinaus muss dem Arbeitnehmer ausreichend Zeit zur Verbesserung seiner Leistung eingeräumt werden.
Sofortige Entlassung
Im Falle einer fristlosen Kündigung kündigt der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers mit sofortiger Wirkung, dh fristlos. Dafür muss der Arbeitgeber einen dringenden Grund haben und die Kündigung muss „sofort“ erfolgen. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer sofort entlassen muss, wenn der dringende Grund klar ist. Der Kündigungsgrund ist gleichzeitig mit der Kündigung anzugeben. Folgende Gründe können als dringend angesehen werden:
- Diebstahl;
- Unterschlagung;
- Misshandlung;
- grobe Beleidigung;
- Geschäftsgeheimnisse nicht wahren.
Rücktritt im gegenseitigen Einvernehmen
Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer beide die Beendigung des Arbeitsvertrages, werden die Vereinbarungen zwischen beiden Parteien in einer Vergleichsvereinbarung festgehalten. In diesem Fall endet der Arbeitsvertrag einvernehmlich. Der Arbeitgeber muss zur Kündigung des Arbeitsvertrages weder eine Erlaubnis der UWV noch des Amtsgerichts beantragen.
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