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Anwalt für Datenschutz
Datenschutz ist ein Grundrecht und ermöglicht sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen die Kontrolle über ihre Daten.
Schnellmenü
- Anwendungsbereich und Überwachung
- Inventar und Datenschutzrichtlinie
- Allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR/DSGVO)
Aufgrund der Zunahme europäischer und nationaler Gesetze und Vorschriften und strenger Kontrollen der Einhaltung durch die Aufsichtsbehörden können Unternehmen und Institutionen heute das Datenschutzrecht kaum noch ignorieren. Das bekannteste Beispiel für Gesetze und Vorschriften, die fast jedes Unternehmen oder jede Institution einhalten muss, ist die EU-weit in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). In den Niederlanden sind zusätzliche Regeln im DSGVO-Umsetzungsgesetz (UAVG) festgelegt. Der Kern der DSGVO und des UAVG liegt darin, dass jedes Unternehmen oder jede Institution, die personenbezogene Daten verarbeitet, sorgfältig und transparent mit diesen personenbezogenen Daten umgehen muss.
Obwohl es sehr wichtig ist, Ihr Unternehmen DSGVO-sicher zu machen, ist es rechtlich komplex. Ob Kundendaten, Personaldaten oder Daten von Dritten, die DSGVO stellt strenge Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten und stärkt zudem die Rechte der Personen, deren Daten verarbeitet werden. Law & More Anwälte kennen alle Entwicklungen im (sich ständig ändernden) Datenschutzrecht. Unsere Anwälte gehen in Ihren Umgang mit personenbezogenen Daten ein und bilden Ihre internen Prozesse und Datenverarbeitungen ab. Unsere Anwälte prüfen auch, inwieweit Ihr Unternehmen nach geltendem AVG-Gesetz ausreichend strukturiert ist und welche Verbesserungsmöglichkeiten bestehen. Auf diese Weise Law & More hilft Ihnen gerne dabei, Ihre Organisation DSGVO-sicher zu machen und zu halten.
Anwaltskanzlei in Eindhoven funktioniert Amsterdam
„Bei der Einführung wurde mir sofort klar
zur Verbesserung der Gesundheitsgerechtigkeit Law & More hat einen klaren Plan
Handlungs"
Anwendungsbereich und Überwachung
Die DSGVO gilt für alle Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Wenn Ihr Unternehmen Daten erhebt, mit denen eine Person identifiziert werden kann, hat Ihr Unternehmen mit der DSGVO zu tun. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten verarbeitet, wenn beispielsweise eine Lohnbuchhaltung Ihrer Mitarbeiter geführt wird, Kundentermine registriert werden oder Daten im Gesundheitswesen ausgetauscht werden. Sie können sich auch folgende Situationen vorstellen: Durchführen von Marketingaktivitäten oder Messen oder Registrieren der Mitarbeiterproduktivität oder der Computernutzung. Angesichts des oben Gesagten ist es unvermeidlich, dass sich Ihr Unternehmen mit Datenschutzgesetzen auseinandersetzen muss.
In den Niederlanden gilt als Grundprinzip, dass man sich darauf verlassen kann, dass Unternehmen und Institutionen sorgsam mit ihren Daten umgehen. Schließlich spielt die Digitalisierung in unserer heutigen Gesellschaft eine immer wichtigere Rolle und beinhaltet die Verarbeitung von Daten in digitaler Form. Dies kann zu ernsthaften Risiken im Hinblick auf den Schutz unserer Privatsphäre führen. Aus diesem Grund verfügt die niederländische Datenschutzaufsichtsbehörde, die niederländische Datenschutzbehörde (AP), über weitreichende Kontroll- und Durchsetzungsbefugnisse. Hält Ihr Unternehmen die geltenden DSGVO-Gesetze nicht ein, riskiert es schnell eine Ordnungswidrigkeit oder ein hohes Bußgeld, das bis zu zwanzig Millionen Euro betragen kann. Darüber hinaus muss Ihr Unternehmen bei unvorsichtigem Umgang mit personenbezogenen Daten mögliche schlechte Werbung und Entschädigungsmaßnahmen der Opfer berücksichtigen.
Was Kunden über uns sagen
Angemessener Ansatz
Tom Meevis war durchgehend in den Fall involviert und jede Frage meinerseits wurde von ihm schnell und klar beantwortet. Ich werde die Kanzlei (und insbesondere Tom Meevis) auf jeden Fall an Freunde, Familie und Geschäftspartner weiterempfehlen.

Unsere Datenschutzanwälte sind bereit, Ihnen zu helfen:
- Direkter Kontakt mit einem Rechtsanwalt
- Kurze Wege und klare Absprachen
- Verfügbar für alle Ihre Fragen
- Erfrischend anders. Konzentrieren Sie sich auf den Kunden
- Schnell, effizient und ergebnisorientiert
Inventar und Datenschutzrichtlinie
Um solch weitreichende Konsequenzen oder Maßnahmen der Aufsichtsbehörde zu verhindern, ist es wichtig, dass Ihr Unternehmen oder Ihre Institutionen über eine Datenschutzerklärung verfügen, um die DSGVO einzuhalten. Bevor Sie eine Datenschutzrichtlinie erstellen, ist es wichtig, zu inventarisieren, wie Ihr Unternehmen oder Ihre Institution im Zusammenhang mit dem Datenschutz steht. Darum Law & More hat folgenden Stufenplan erstellt:
Schritt 1: Identifizieren Sie, welche personenbezogenen Daten Sie verarbeiten
Schritt 2: Zweck und Grundlage der Datenverarbeitung festlegen
Schritt 3: Bestimmen Sie, wie die Rechte der betroffenen Personen gewährleistet werden
Schritt 4: Bewerten Sie, ob und wie Sie eine Erlaubnis anfordern, erhalten und registrieren
Schritt 5: Stellen Sie fest, ob Sie zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung verpflichtet sind
Schritt 6: Entscheiden Sie, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten ernennen
Schritt 7: Bestimmen Sie, wie Ihr Unternehmen mit Datenlecks und der Meldepflicht umgeht
Schritt 8: Überprüfen Sie Ihre Prozessorvereinbarungen
Schritt 9: Bestimmen Sie, unter welchen Vorgesetzten Ihre Organisation fällt
Wenn Sie diese Analyse durchgeführt haben, kann festgestellt werden, welche Risiken einer Datenschutzverletzung in Ihrem Unternehmen bestehen. Dies kann auch in Ihrer Datenschutzerklärung vorweggenommen werden. Suchen Sie Unterstützung in diesem Prozess? Wenden Sie sich bitte Law & More. Unsere Anwälte sind Experten auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und können Ihr Unternehmen oder Ihre Institution mit folgenden Dienstleistungen unterstützen:
- Beratung und Beantwortung Ihrer Rechtsfragen: Wann liegt zum Beispiel ein Datenschutzverstoß vor und wie gehen Sie damit um?
- Analyse Ihrer Datenverarbeitung anhand der Ziele und Grundsätze der DSGVO und Ermittlung konkreter Risiken: Hält Ihr Unternehmen oder Ihre Institution die DSGVO ein und welche rechtlichen Maßnahmen müssen Sie noch ergreifen?
- Vorbereitung und Überprüfung von Dokumenten, wie z. B. Ihrer Datenschutzerklärung oder Prozessorvereinbarungen.
- Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen.
- Unterstützung bei Gerichtsverfahren und Vollstreckungsverfahren durch die AP.
Allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR/DSGVO)
Der Schutz der Persönlichkeitsrechte wird in unserer heutigen Gesellschaft immer wichtiger. Dies ist zu einem großen Teil auf die Digitalisierung zurückzuführen, eine Entwicklung, bei der Informationen immer häufiger in digitaler Form verarbeitet werden. Leider birgt die Digitalisierung auch Risiken. Um unsere Privatsphäre zu schützen, werden Datenschutzbestimmungen aufgestellt.
Das Datenschutzrecht erfährt derzeit einen erheblichen Wandel, der sich aus der Umsetzung der DSGVO ergibt. Mit der Einführung der DSGVO wird die gesamte Europäische Union denselben Datenschutzgesetzen unterliegen. Dies hat große Auswirkungen auf Unternehmen, da sie sich mit strengeren Anforderungen an den Datenschutz auseinandersetzen müssen. Die DSGVO stärkt die Position der betroffenen Personen, indem sie ihnen neue Rechte gewährt und ihre etablierten Rechte stärkt. Darüber hinaus werden Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, mehr Verpflichtungen haben. Für Unternehmen ist es wichtig, sich auf diesen Wandel vorzubereiten, zumal auch die Strafen bei Nichteinhaltung der DSGVO schärfer werden.
Sie benötigen eine Beratung zur Umstellung auf die DSGVO? Sie möchten einen Compliance-Check durchführen lassen, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen aus der DSGVO erfüllt? Oder sind Sie besorgt, dass der Schutz Ihrer persönlichen Daten unzureichend ist? Law & More verfügt über umfassende Kenntnisse im Datenschutzrecht und unterstützt Sie bei der DSGVO-konformen Gestaltung Ihrer Organisation.
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Dann kontaktieren Sie uns telefonisch unter +31 40 369 06 80 oder senden Sie eine E-Mail an:
Herr. Tom Meevis, Anwalt bei Law & More – tom.meevis@lawandmore.nl
Herr. Maxim Hodak, Rechtsanwalt bei & More – maxim.hodak@lawandmore.nl