Allgemeine Geschäftsbedingungen

Law & More B.V.  | Gültig ab dem 16. Mai 2026

Artikel 1 Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Definitionen:

  1. Law & More: die private Gesellschaft mit beschränkter Haftung Law & More B.V., mit Sitz in Eindhoven, eingetragen bei der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 27313406, einschließlich ihrer Direktoren, Aktionäre, Anwälte, Mitarbeiter, Rechtsnachfolger und verbundenen Unternehmen und Stiftungen, insbesondere der Stiftung für die Verwaltung von Drittgeldern Law & More (Stichting Beheer Derdengelden Law & More);
  2. Klient: die natürliche oder juristische Person, die eine Verpflichtung eingeht Law & Moreoder in dessen Auftrag die Arbeiten ausgeführt werden;
  3. Engagement: jeder Dienstleistungsvertrag im Sinne von Artikel 7:400 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, der dazu führen soll, dass Arbeiten von oder im Auftrag von Law & More;
  4. Arbeit: alle Tätigkeiten, die von oder im Auftrag von Law & More im Zusammenhang mit dem Mandat, einschließlich Beratung, Prozessführung, Verhandlung, Mediation, Vertragsgestaltung und damit verbundenen Dienstleistungen;
  5. Beschwerdeverfahren des Unternehmens: das Beschwerdeverfahren des Unternehmens Law & More, wie auf lawandmore.nl veröffentlicht und für jedes Mandat als gültig erklärt.

Artikel 2 Anwendbarkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vom Auftraggeber erteilten Aufträge, für alle zusätzlichen und Folgeaufträge, für alle vorvertraglichen und außervertraglichen Rechtsbeziehungen mit dem Auftraggeber sowie für alle Rechtsbeziehungen, die sich daraus oder im Zusammenhang damit ergeben, es sei denn, vor Abschluss des Auftrags wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

Die Geltung etwaiger allgemeiner Einkaufsbedingungen oder sonstiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen, unabhängig davon, wann und wie diese dem Kunden zur Kenntnis gebracht werden. Law & More.

Sollte sich eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als nichtig oder anfechtbar erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen vollumfänglich wirksam. In diesem Fall Law & More und der Auftraggeber wird sich untereinander beraten, um eine Ersatzbestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.

Artikel 3 Abschluss und Durchführung des Engagements

Alle Engagements werden ausschließlich von angenommen und ausgeführt. Law & MoreDies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber ausdrücklich oder stillschweigend wünscht, dass der Auftrag von einer bestimmten Person ausgeführt wird. Die Anwendung von Artikel 7:404 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, der eine Regelung für diesen Sachverhalt vorsieht, sowie die Anwendung von Artikel 7:407 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, der die gesamtschuldnerische Haftung für Fälle festlegt, in denen ein Auftrag an zwei oder mehr Personen erteilt wird, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Law & More Er führt alle Aufträge in Übereinstimmung mit den für Rechtsanwälte geltenden Regeln und Vorschriften durch, einschließlich des niederländischen Anwaltsgesetzes (Advocatenwet), der Statuten der niederländischen Anwaltskammer (Verordening op de advocatuur), der Verhaltensregeln der niederländischen Anwaltskammer sowie der jeweils geltenden Vorschriften und Richtlinien.

Law & More wird sich nach besten Kräften bemühen, den Auftrag bestmöglich auszuführen. Alle Aufträge beinhalten die Verpflichtung, sich nach besten Kräften zu bemühen, nicht jedoch die Verpflichtung, ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen. Etwaige von uns angegebene Fristen bleiben unberührt. Law & More Die angegebenen Fristen sind Richtwerte und stellen keine verbindlichen Termine dar, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Artikel 4 Einschaltung Dritter

Wenn nach Ansicht von Law & MoreDies ist im Kontext des Engagements notwendig oder wünschenswert. Law & More Sie können Dritte beauftragen, beispielsweise Gerichtsvollzieher, Übersetzer, Anwälte in anderen Ländern, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Sachverständige, Kurierdienste oder IT-Dienstleister. Dabei Law & More wird die gebotene Sorgfalt walten lassen und, soweit möglich, den Kunden im Voraus konsultieren.

Law & More ist gegenüber dem Auftraggeber nicht für Versäumnisse, unerlaubte Handlungen oder sonstiges Verhalten jeglicher Art von von ihr beauftragten Dritten haftbar, unabhängig davon, ob diese Dritten im Auftrag des Auftraggebers oder im Auftrag von … beauftragt wurden. Law & More.

Law & More ist berechtigt, ohne vorherige Rücksprache mit dem Auftraggeber und auch im Namen des Auftraggebers, jegliche Haftungsbeschränkungen solcher Dritten zu akzeptieren. Der Auftraggeber stellt ausdrücklich frei Law & More gegen Ansprüche Dritter, die aus oder im Zusammenhang mit der Beauftragung solcher Dritter entstehen.

Artikel 5 Gebühren und Auslagen

Für die Durchführung des Auftrags schuldet der Auftraggeber Law & More eine Gebühr zuzüglich Auslagen, etwaiger Bürokosten und der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, Law & More Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Stundenbasis. Das Honorar berechnet sich aus der Anzahl der für den Auftrag aufgewendeten Stunden, multipliziert mit dem geltenden Stundensatz. Law & More Das Unternehmen ist berechtigt, seinen Stundensatz jährlich anzupassen, sowie zwischenzeitlich, wenn eine Änderung der Arbeitsstruktur, der Gesetzeslage oder der Marktbedingungen dies erforderlich macht. Der Auftraggeber wird über jede Anpassung des Stundensatzes schriftlich informiert.

Zu den Auslagen gehören insbesondere Gerichtsgebühren, Kosten des Gerichtsvollziehers, Kosten für Auszüge, Reise- und Übernachtungskosten, Übersetzungskosten, Kurier- und Zustellungskosten sowie Gebühren beauftragter Dritter. Auslagen werden separat in Rechnung gestellt.

Etwaige abweichende Honorarvereinbarungen, wie z. B. Festhonorare, Erfolgshonorare oder Vereinbarungen, bei denen keine Entschädigung fällig wird, werden zwischen Law & More und dem Auftraggeber nur schriftlich und vor Beginn der Arbeiten.

Artikel 6 Vorauszahlungen und Rechnungsstellung

Law & More Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, eine Vorauszahlung zu verlangen. Diese Vorauszahlung wird mit der Endabrechnung des Auftrags verrechnet. Die Arbeiten werden erst nach Eingang der Vorauszahlung begonnen oder fortgesetzt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Die ausgeführten Arbeiten können in Rechnung gestellt werden von Law & More Rechnungen können jederzeit vorläufig ausgestellt werden. Die Zustellung erfolgt nach Ermessen des Kunden per E-Mail oder per Post. Law & MoreDer Versand per E-Mail gilt als gültig.

Die Zahlung der Rechnungen muss innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum auf ein von [Name des Unternehmens] angegebenes Bankkonto erfolgen. Law & More, ohne jeglichen Rabatt, Aufschub oder Verrechnung.

Artikel 7 Einwände gegen Rechnungen

Einwände gegen die Höhe oder die Zusammensetzung einer Rechnung müssen eingereicht werden bei Law & More Die Rechnung muss innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich und mit Begründung zurückgewiesen werden. Andernfalls gilt die Rechnung als vorbehaltlos angenommen.

Ein fristgerecht und begründet erhobener Einspruch befreit nicht von der Zahlungspflicht. Wird ein Teil der Rechnung beanstandet, bleibt der Kunde verpflichtet, den unstrittigen Teil innerhalb der in Artikel 6 Absatz 3 genannten Frist zu zahlen.

Artikel 8 Zahlungsverzug, Zinsen und Kosten

Wird die Zahlungsfrist überschritten, gerät der Kunde kraft Gesetzes in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Ab dem Zeitpunkt des Verzugs schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat oder angefangenem Monat auf den ausstehenden Betrag, oder, falls höher, die gesetzlichen Verzugszinsen.

Alle angemessenen außergerichtlichen Inkassokosten, die entstanden sind durch Law & More sind vom Kunden zu zahlen und betragen mindestens 15 % des ausstehenden Betrags, mindestens jedoch 250 €, unbeschadet des Rechts von Law & More zur Entschädigung für die tatsächlich entstandenen Gerichtskosten.

Wenn der Auftraggeber eine aus dem Auftrag entstehende Zahlungsverpflichtung nicht fristgerecht erfüllt, Law & More ist berechtigt, seine Arbeit unverzüglich einzustellen und/oder das Auftragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne Law & More verpflichtet zu sein, dem Kunden jegliche Art von Schadenersatz zu leisten. Law & More hat ein Zurückbehaltungsrecht an allen Waren, Geldern und Dokumenten des Kunden, die sich in ihrem Besitz befinden, bis der Kunde alle geschuldeten Beträge bezahlt hat. Law & More.

Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, die nicht im Rahmen ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit handelt, so gilt abweichend von den Bestimmungen dieses Artikels der in Artikel 6:119 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches genannte gesetzliche Zins, und auf außergerichtliche Inkassokosten findet das Dekret über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten (Besluit vergoeding voor buitengerechtelijke incassokosten) Anwendung.

Artikel 9 Haftungsbeschränkung

Jegliche Haftung von Law & More Die Haftung für Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehen, ist auf den Betrag begrenzt, der im jeweiligen Fall tatsächlich im Rahmen der von der Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossenen Versicherung ausgezahlt wird. Law & More, erhöht um den Betrag der Selbstbeteiligung, die im Rahmen dieser Versicherung gilt.

Erfolgt aus irgendeinem Grund keine Zahlung im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung, ist die im vorstehenden Absatz genannte Haftung auf 5,000 € begrenzt.

Law & More haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen oder Rufschädigung. Die Haftung für Schäden durch Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Missbrauch von Dokumenten während der Auftragsdurchführung ist ausgeschlossen, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Law & More.

Auf Anfrage werden schriftliche Informationen über den Versicherungsschutz und den Inhalt der abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung bereitgestellt. Law & More.

Artikel 10 Entschädigung

Der Kunde stellt eine Entschädigung sicher. Law & More gegen alle Ansprüche Dritter sowie gegen die angemessenen Kosten der Verteidigung gegen solche Ansprüche, die in irgendeiner Weise mit der für den Auftraggeber ausgeführten Arbeit zusammenhängen oder daraus entstehen, außer im Falle von vorsätzlichem Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit Law & More.

Artikel 11 Verjährungsfrist

Unbeschadet des Artikels 6:89 des niederländischen Zivilgesetzbuches ist jede Schadensersatzklage gegen Law & More Die Ansprüche verjähren in jedem Fall zwölf Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber von dem schadensverursachenden Ereignis oder vom Bestehen des Anspruchs Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen können, es sei denn, zwingende gesetzliche Bestimmungen sehen etwas anderes vor.

Artikel 12 Vertraulichkeit

Law & More ist gemäß dem niederländischen Anwaltsgesetz und den Berufsregeln zur Wahrung der Vertraulichkeit in Bezug auf alle ihr im Rahmen der Berufsausübung anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet. Law & More ist berechtigt, Informationen mit von ihr beauftragten Dritten zu teilen, soweit dies für die Durchführung des Auftrags vernünftigerweise erforderlich ist und vorausgesetzt, dass diese Dritten ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

Der Kunde willigt in die Verwendung seines Namens, der Art des Auftrags und nicht vertraulicher Informationen zum internen Wissensaustausch und zur Durchführung von Interessenkonfliktprüfungen innerhalb des Unternehmens ein. Law & More.

Artikel 13 Verarbeitung personenbezogener Daten

Law & More verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und der am Auftrag beteiligten Personen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung und der auf lawandmore.nl veröffentlichten Datenschutzerklärung. Der Auftraggeber versichert, dass er berechtigt ist, diese Daten bereitzustellen. Law & More die von ihm bereitgestellten personenbezogenen Daten und entschädigt Law & More gegen Ansprüche Dritter in diesem Zusammenhang.

Artikel 14 Identifizierung und Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden

Law & More unterliegt dem niederländischen Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsgesetz (Wet ter voorkoming van witwassen en financieren van terrorisme, Wwft) und den geltenden Sanktionsvorschriften. Soweit ein Auftrag in dessen Anwendungsbereich fällt, Law & More ist verpflichtet, eine Sorgfaltsprüfung des Kunden durchzuführen und gegebenenfalls eine (beabsichtigte) ungewöhnliche Transaktion der niederländischen Zentralstelle für Finanzinformationen zu melden. Solche Meldungen werden, soweit gesetzlich vorgeschrieben, dem Kunden nicht offengelegt.

Der Kunde ist verpflichtet, Folgendes bereitzustellen: Law & More Unverzüglich alle für die Due-Diligence-Prüfung des Kunden und die Einhaltung der Sanktionsgesetze erforderlichen Daten und Dokumente bereitzustellen. Wenn der Kunde diese Mitwirkung nicht leistet oder wenn Law & More ist es nach geltendem Recht oder geltenden Vorschriften nicht gestattet, die Verpflichtung anzunehmen oder fortzusetzen. Law & More ist berechtigt, die Beauftragung abzulehnen oder zu beenden, ohne zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet zu sein.

Artikel 15 Grundlage für die Verwaltung von Drittgeldern

Werden im Rahmen eines Auftrags Gelder für oder im Namen des Kunden oder eines Dritten verwahrt, erfolgt dies über die Stiftung für die Verwaltung von Drittgeldern. Law & More (Stichting Beheer Derdengelden Law & Moreoder über ein anderes von Law & MoreAuf Gelder Dritter werden keine Zinsen gezahlt, es sei denn, zwingende gesetzliche Bestimmungen oder eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung sehen etwas anderes vor.

Artikel 16 Elektronische Kommunikation

Kommunikation zwischen dem Kunden und Law & More erfolgt unter anderem auf elektronischem Wege, einschließlich per E-Mail. Law & More Wir werden uns nach besten Kräften bemühen, eine sorgfältige und sichere elektronische Kommunikation zu gewährleisten. Der Kunde erkennt an, dass die Nutzung des Internets und von E-Mails Risiken birgt, darunter Abfangen, Manipulation, Verzögerung, Verlust, Viren und Nichtzustellung. Law & More haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel entstehen, es sei denn im Falle von vorsätzlichem Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit.

Eine von Law & More Eine elektronische Übermittlung von einer zugehörigen E-Mail-Adresse ist rechtsgültig und gilt auch ohne physische Unterschrift als unterzeichnet.

Artikel 17 Geistiges Eigentum

Alle Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf Beratung, Gerichtsdokumente, Verträge, Modelle und andere geistige Schöpfungen, die von geliefert werden, Law & More dem Kunden ausschließlich zu gehören Law & MoreDer Auftraggeber erwirbt lediglich ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für den Zweck, für den das Werk erstellt wurde. Jegliche Weitergabe oder Vervielfältigung ist, außer für den internen Gebrauch durch den Auftraggeber, ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht gestattet. Law & More.

Artikel 18 Beendigung des Mandats und Aktenverwaltung

Das Auftragsverhältnis endet mit Abschluss der Arbeiten, durch schriftliche Kündigung seitens des Auftraggebers oder durch Law & Moreoder durch Rücktritt. Bei Beendigung des Vertrags bleiben geleistete Vorauszahlungen und bereits erbrachte Leistungen vollständig zahlbar.

Nach Beendigung des Engagements Law & More Die Kundenakte wird gemäß den geltenden Bestimmungen und den internen Richtlinien sieben Jahre nach Schließung des Unternehmens in seinem Archiv aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist Law & More ist berechtigt, die Akte ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden zu vernichten. Originaldokumente werden dem Kunden auf Anfrage zurückgegeben, vorbehaltlich des Zurückbehaltungsrechts von Law & More.

Artikel 19 Beschwerdeverfahren und Streitbeilegung

Das Beschwerdeverfahren des Unternehmens Law & MoreDie auf lawandmore.nl veröffentlichten Richtlinien gelten für jedes Mandat. Der Auftraggeber wird gebeten, jegliche Beschwerden bezüglich des Abschlusses oder der Durchführung des Mandats, der Qualität der erbrachten Leistungen oder der Höhe einer Rechnung zunächst an den Beschwerdebeauftragten von [Name der Organisation/des Unternehmens] zu richten. Law & MoreBeschwerden können kostenlos schriftlich per E-Mail an klachten@lawandmore.nl oder per Post an die in der Beschwerdeprozedur des Unternehmens angegebene Adresse eingereicht werden.

Führt die Bearbeitung der Beschwerde gemäß dem Beschwerdeverfahren der Firma nicht zu einer für den Kunden zufriedenstellenden Lösung, kann der Kunde die Streitigkeit dem Dekan der Anwaltskammer im Bezirk Ostbrabant oder dem in Artikel 22 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten zuständigen Gericht vorlegen.

Artikel 20 Abtretungs- und Drittparteienklausel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch zugunsten aller Direktoren, Partner, Anwälte, Mitarbeiter, Hilfspersonen und (juristischen) Personen, die mit [Name der Organisation] verbunden sind. Law & Moresowie zugunsten der Stiftung für die Verwaltung von Drittgeldern Law & More und deren Geschäftsführer. Sie können sich unabhängig voneinander, auch vor Gericht, auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Auftrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte abzutreten oder zu belasten. Law & More.

Artikel 21 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Law & More ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf lawandmore.nl veröffentlicht und gelten für alle nach Veröffentlichung abgeschlossenen Verträge.

Artikel 22 Anwendbares Recht und zuständiger Gerichtshof

Die rechtliche Beziehung zwischen dem Mandanten und Law & More, und alle daraus entstehenden oder damit verbundenen Rechtsbeziehungen unterliegen ausschließlich niederländischem Recht.

Streitigkeiten werden in erster Instanz ausschließlich dem Bezirksgericht Ostbrabant vorgelegt, unter der Voraussetzung, dass Law & More Sie behält sich das Recht vor, Streitigkeiten vor dem Gericht auszutragen, das nach dem Gesetz, den anwendbaren Gerichtsstandsregeln oder einem Vertrag zuständig wäre, wenn diese Wahl des Gerichtsstands nicht getroffen worden wäre.

Artikel 23 Schlussbestimmung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in niederländischer und englischer Sprache verfasst. Im Falle von Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen dem niederländischen und dem englischen Text ist der niederländische Text maßgebend. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf lawandmore.nl eingesehen werden. Auf Anfrage erhalten Sie kostenlos ein Exemplar.